Öffentliche Bekanntmachung: Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung der Gemeinde Ebergötzen

BEKANNTMACHUNG
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung der Gemeinde Ebergötzen:

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 „Herzberger Straße -Nord“, Ebergötzen
Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäߧ 3 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung. am 22.12.2022 das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 34
„Herzberger Straße – Nord“ eingeleitet und den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.
Hintergrund der Planung:
Die Gemeinde Ebergötzen unterstützt das Vorhaberi eines Privatinvestors am östlichen Ortsrand von Ebergötzen, nördlich der Herzberger Straße eine Anlage für Gesundheitsberufe zu entwickeln. Vorgesehen ist im Rahmen eines Zentrums für Gesundheitsberufe, u.a. eine Zahnarztpraxis. Die Erschließung erfolgt über die Herzberger Straße. Diese ist planungsrechtlich mit dem benachbarten Bebauungsplan „Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale“ verbunden. Die Fläche liegt irnplanungsrechtlichen Außenbereich gemäߧ 35 BauGB. Zur Baurechtssetzung ist die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.

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Der vorbereitende Bauleitplan der Samtgemeinde Radolfshausen ändert die Fläche von einer „Flächen für die Landwirtschaft“ in eine „SonderbaUfläche“. Dem Entwicklungsgebot aus dem Flächennutzungsplan.wird auf diese Weise Rechnung getragen. In dem aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die zukünftig dargestellte Sonderbaufläche des Flächennutzungsplanes durch verbindliche Festsetzungen konkretisiert.
Die Gemeinde Ebergötzen will der Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürgern sowie Kindern und Jugendlichen als Teil der Öffentlichkeit) frühzeitig die allgemeinen Ziele Und Zwecke darlegen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig öffentlich unterrichten sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben (§ 3 Abs. 1 BauGB).
Hierzu liegt der Vorentwurf des vorhaben bezogenen Bebauungsplans Nr. 34 „Herzberger Straße -Nord“ in der Zeit
vom 10. Juli 2023 bis einschließlich 11. August 2023
in der Gemeinde Ebergötzen, Bergstr.18, 37136 Ebergötzen und im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten

Gemeinde Ebergötzen:
Montag: 9.00 Uhr -12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr.: 12.00 Uhr und 15.00 Uhr-18 Uhr
Mittwoch – Donnerstag 9.00 Uhr-12.00 Uhr
(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich).

Samtgemeinde Radolfshausen:
Montag: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr -15.30 Uhr
Dienstag, Mittwoch: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr-12.00 Uhr
(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich)

öffentlich aus.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 34 „Herzberger Straße – Nord“ wird zudem während des o.g. Beteiligungszeitraumes auf der Homepage der der Samtgemeinde Radolfshausen unter https://www.radolfshausen.de/bauen-wirtschaft/bauverwaltung/bauleitplanung/bebauungsplaene/veröffentlicht
Während den Dienstzeiten ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zu der o.g. Bauleitplanung können während der Auslegungszeit mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Äußerungen können zudem auch per E­Mail an die Adresse rathaus@radolfshausen.de gerichtet werden.
Zur selben Zeit werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

gez. Jan Bährens
Bürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.