Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Hundesteuer in der Samtgemeinde Radolfshausen für das Haushaltsjahr 2021
Gemäߧ 14 des Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) in der jeweils gültigen Fassung (Nds. GVBI. 2017, S. 121 ff.) wird hiermit die Hundesteuer für den Abrechnungszeitraum (Kalenderjahr) 2021 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Ein gesonderter Bescheid wird nicht erteilt.
Für die Abgabenschuldner treten mit dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Abgabenbescheid zugegangen wäre.
Die Abgabenschuldner werden gebeten, die Hundesteuer ohne besondere Aufforderung weiterhin zu den Fälligkeitstagen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten vor dieser öffentlichen Bekanntmachung erteilten Hundesteuerbescheid ergeben, an die Samtgemeindekasse Radolfshausen unter Angabe der Finanzadresse zu entrichten.
Die Hundesteuer wird bei Abgabenschuldnern, die der Samtgemeindekasse widerruflich eine Einzugsermächtigung erteilt haben, abgebucht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Göttingen, Berliner Straße 5, 37073 Göttingen, erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Für die Erhebung der Klage stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beim Verwaltungsgericht Göttingen (Adresse s.o.) erhoben werden. Der Klage sollen diese Verfügung im Original oder in Kopie und so viele Abschriften der Klage mit ihren Anlagen beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.
2. Die Klage kann auch mit qualifizierter elektronischer Signatur durch Zuleitung über das Elektronische Gerichts-und Verwaltungspostfach EGVP beim Verwaltungsgericht Göttingen erhoben werden. Weitere Informationen zum EGVP erhalten Sie über die Homepage des Verwaltungsgerichts (www.verwaltungsgericht-goettingen.niedersachsen.de).
Ebergötzen, 21.01.2021
Der Samtgemeindebürgermeister
Arne Behre