Im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Holzerode, Landkreis Göttingen, hat die Flurbereinigungsbehörde gemäß § 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBI. 1 S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBI. 1 S. 2794), den Termin
zur Bekanntgabe des Nachtrags 1 zum Flurbereinigungsplan und
zur Anhörung der Beteiligten über den Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan
anberaumt.
Auskunftstermin
Der Auskunftstermin ist auf
Montag, den 10.07.2023 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie
Dienstag, den 11.07.2023 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
im Dienstgebäude (2. Etage – Raum 208) des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Geschäftsstelle Göttingen, Danziger Straße 40, 37083 Göttingen terminiert.
Anhörungstermin
Der Anhörungstermin beginnt am
Mittwoch, den 12.07.2023 um 10:00 Uhr
im Dienstgebäude (2. Etage – Raum 208) des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Geschäftsstelle Göttingen, Danziger Straße 40, 37083 Göttingen.
Die Ladung zu diesem Termin erfolgt unter dem Hinweis, dass zur Vermeidung des Ausschlusses Widersprüche gegen den Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan nach § 59 Abs. 2 FlurbG nur im o. g. Anhörungstermin vorgebracht werden können.
Der schriftliche Widerspruch kann im Termin übergeben werden. Dagegen sind Erklärungen, die vor dem Termin abgegeben werden, nicht als Widerspruch zu werten.
– Wenn Sie keine Einwendungen gegen den Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan vorzubringen haben, ist Ihr Erscheinen zu diesem Termin nicht erforderlich.
Diejenigen Beteiligten, die an der Wahrnehmung des Termins verhindert sind, können sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Vollmachtvordrucke können beim Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Geschäftsstelle Göttingen, Danziger Straße 40 in 37083 Göttingen, unentgeltlich bezogen werden. Die amtliche Beglaubigung erfolgt nach § 108 FlurbG durch die Wohnsitzgemeinde kostenfrei.
Bei Versäumnis des Termins wird angenommen, dass die Beteiligten gegen den Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan nichts einzuwenden haben und den Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan anerkennen (§ 134 Abs. 1 FlurbG).
Auslegung
Der Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan – textlicher Teil -, die Zuteilungskarten, die Übersichtskarte des alten Bestandes, eine Zusammenstellung der Ordnungsnummern und ein Flurstücksnachweis des neuen Bestandes liegen im Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Geschäftsstelle Göttingen, Danziger Straße 40, 37083 Göttingen aus.
Gleic zeitig mit der Vorlage des Nachtrags 1 zum Flurbereinigungsplan werden die Änderungen zur vorläufi- ge sitzeinweisung sinngemäß der Überleitungsbestimmungen vom 19.06.2017 wirksam.
(Schneider)