Öffentliche Bekanntmachung Jahresabschluss 2017 Eigenbetrieb „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 08.01.2019 den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Göttingen über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ zur Kenntnis genommen sowie den Jahresabschluss mit dem Lagebericht der Lukat & Partner Steuerberatungsgesellschaft Göttingen, zu dem Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ für das Haushaltsjahr 2017 festgestellt.

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des Rechnungsprüfungsamtes
Der Jahresabschluss- bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang -wurde unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes der Grundstücksverwaltung Brotmuseum, Eiergötzen, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Prüfung erstreckte sich gem. §53
HGrG auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes sowie darauf, ob dieser wirtschaftlich geführt wird. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtliehen Vorschriften und ergänzenden landesrechtliehen Vorschriften und die wirtschaftlichen Verhältnisse liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes.

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Insofern wird aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse gem. § 32 Abs. 2 EigBetrVO bestätigt:
„Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Der Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt.“

Osterode am Harz, 22.11.2018
gez. Kohlstruck
Amtsleiter Rechnungsprüfungsamt
gez. Liesegang
Prüferin

Der Rat hat weiterhin beschlossen, den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresgewinn des Jahres 2017 in Höhe von 853,39 Euro gem. § 12 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung auf neue Rechnung in das Jahr 2018 vorzutragen.

Der Werksleitung wurde für das Haushaltsjahr 2017 vorbehaltlose Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen gem. § 34 der Nieders. Eigenbetriebsverordnung in der Zeit vom
28. Januar 2019 bis 07. Februar 2019
während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18,
37136 Ebergötzen, zu jedermann Einsicht öffentlich aus.

(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister
Ausgehängt: 21.01 .19
Abgenommen:

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