Öffentliche Bekanntmachung: Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung durch die Meldebehörde an die Bundeswehr

Samtgemeinde Radolfshausen

Öffentliche Bekanntmachung
Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung durch die Meldebehörde an die Bundeswehr

Mit Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes zum 01.07.2011 wird die Erfassung von Wehrpflichtigen, außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalles, ausgesetzt.
An deren Stelle tritt die Erhebung personenbezogener Daten bei .den Meldebehörden gern. Artikel 1 des WehrRÄndG 2011.
Die Meldebehörden haben zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial dem Bundesamt für Wehrverwaltung gern. § 58 Absatz 1 Wehrpflichtgesetz bis März 2021 folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im folgenden Jahr volljährig werden:
1. Familienname
2. Vorname
3. gegenwärtige Anschrift
Den Betroffenen steht bei der Übermittlung dieser Daten ein Widerspruchsrecht zu.
Wer in 2022 volljährig wird und nicht damit einverstanden ist, dass seine Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung weitergeleitet werden, der kann dieser Datenübermittlung bis zum 31.12.2020 widersprechen.
Der Widerspruch ist bei der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen.

Ebergötzen, 03.09.2020
Der Samtgemeindebürgermeister
gez. Behre

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.