Niederschrift der 22. öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 2.9.2020

Niederschrift über die 22. öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am Mittwoch, 02.09.2020, 19.00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen
Anwesend: Bürgermeister Bährens als Vorsitzender
Ratsmitglied Baran als Verwaltungsvertreter d·es Bürgermeisters
Ratsmitglied Bornemann
Ratsmitglied Böhme
Ratsmitglied Schmülling .
Ratsmitglied Peschke
Ratsmitglied lsermann
Ratsmitglied Curdt (gleichzeitig Protokollführer)
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T a g e s o r d n u n g
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde Ebergötzen
6) Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 17.06.2020
7) Nachbesetzung der Ausschüsse und Feststellungsbeschluss gern.§ 71 Abs. 5 NKomVG
8) Benennung von Fachmitgliedern in den Umlegungsausschuss der Gemeinde Ebergötzen
9) Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der Gemeinde Ebergötzen für das Jahr 2018
a) Kenntnisnahme des Jahresabschlusses mit Prüfbericht des Landkreises Göttingen über die Prüfung des Jahresabschlusses mit Lagebericht gern.§ 33 Eigenbetriebsverordnung
b) Feststellung des Jahresabschlusses mit Lagebericht gern. § 33 Eigenbetriebsverordnung
c) vorbehaltlose Entlastung der Werksleitung
d) Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresverlustes gern.§ 33 Eigenbetriebsverordnung
10) Erlass der Nutzungspauschalen für die Dorfgemeinschaftshäuser im Jahr 2020
11) Erlass der KiTa-Beiträge für die Monate April, Mai und Juni
12) Behandlung von Anfragen und Anregungen
13) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu richten. Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen.
14) Schließung der Sitzung

zu 1. Eröffnung der Sitzung
Bürgermeister Bährens begrüßt die Anwesenden zur 22. öffentlichen Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen in der Legislaturperiode 2016 bis 2021 und eröffnet die Sitzung um 19.00 Uhr.

zu 2.
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung fest. Weiterhin stellt er fest, dass acht Ratsmitglieder anwesend sind. Die Ratsmitglieder Andree, Jurgeleit und Müller fehlen entschuldigt.

zu 3.
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat beschlussfähig ist.

zu 4.
Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
Es liegen keine Anträge zur Änderung der Tagesordnung vor. Der Gemeinderat stimmt der Tagesordnung einstimmig zu. Bürgermeister Bährens stellt die Tagesordnung in der bestehenden
Form fest.

zu 5.
Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
Ebergötzen
• In Holzerode wurden an Firma Thielen Baumfällarbeiten am Sportplatz und Waaker Stieg in Höhe von 530,- Euro beauftragt,
• Für den Bau des Busbahnhofs liegt ein Nachtragsangebot für Material i.H.v. 2.386, 14 Euro vor. Herr Ballhausen hat den Vorgang bereits positiv geprüft. Der Verwaltungs ausschuss
hat dem Auftrag bereits zugestimmt.
• Die Firma KFE-Bedachungen aus . Renshausen hat im Nachgang zu ausgeführten Arbeiten einen Rechnungsbetrag um 250,- Euro reduziert. Diese Information wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ein Dankschreiben vorbereiten,
• Im Zuge des Neubaus des ÖPNV-Verknüpfungspunktes in Ebergötzen, hat der Verwaltungsausschuss die Fahrradabstellanlage „K 23″ der Firma Kienzler Stadtmobiliar in Auftrag gegeben. Im Rahmen der Nutzungsvarianten (Miete pp) ist noch zu prüfen, welche versicherungsrechtlichen Regelungen in Be1ug auf Diebstahl pp aufzunehmen sind.

zu 6.
Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 17.06.2020
Die Niederschrift über die 21. Sitzung vom 17.06.2020 des Rates der Gemeinde Ebergötzen wird einstimmig genehmigt, gegen Form und Inhalt bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 7.
Nachbesetzung der Ausschüsse und Feststellungsbeschluss gern. § 71 Abs. 5 NKomVG
Durch die Wahl von Ratsmitglied Bährens zum Bürgermeister sind die Ausschüsse, in der Herr Bährens Mitglied war, neu zu besetzen. Durch seine Funktion als Bürgermeister ist Herr Bährens berechtigt, an den Ausschusssitzungen teilzunehmen.
Es sind von der SPD Fraktion Vorschläge für folgende Ausschusssitze zu benennen:
Ausschuss für Jugend und Sport
Vorschlag für ein ordentliches Mitglied und neuen Vorsitz: Ratsmitglied Curdt
(Vorschlag für einen Vertreter für Ratsmitglied Schmülling: Ratsmitglied Jurgeleit)
Ausschuss für Planung, Bau-, Straßenwesen und Hochwasserschutz
Vorschlag für ein ordentliches Mitglied: Ratsmitglied lsermann
Vorschlag für einen Vertreter für Ratsmitglied lsermann: Ratsmitglied Jurgeleit
Ausschuss für Kultur, Fremdenverkehr und Ortsgestaltung
Vorschlag für einen Vertreter für Ratsmitglied Schmülling: Ratsmitglied Jurgeleit
Gegen die Vorschläge werden keine Einwände erhoben. Es ergeht sodann folgender Beschluss:

Der Rat stellt die Ausschussbesetzung gern.§ 71 Abs . 5 NKomVG in der geänderten Form
fest. Ebenso wird die Umbesetzung des Vorsitzenden im Ausschuss für Jugend und Sport
festgestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 8.
Benennung von Fachmitgliedern in den Umlegungsausschuss der Gemeinde Ebergötzen
Der Rat hat in seiner konstituierenden Sitzung folgende Personen in den Umlegungsausschuss
benannt:
( Detlef Jurgeleit, Vertreter Torsten Andree, Markus Baran, Vertreter Stefan Curdt)
Peter Müller, Vertreter Reinhold Bornemann
Für den Umlegungsausschuss der Gemeinde Ebergötzen wurden vom Landesamt für
Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen ·(LGLN) folgende Fachmitglieder
vorgeschlagen:
Vorsitzender
Vertreter
Gerhard von Hugo, Petrosilienstr. 10, 37133 Friedland, Groß Schneen
Rudolf Kirschner, Böseckendorfer Str. 23, 37115 Duderstadt
Vermessungstechnische Sachverständige
Christina Brandt, Weinbergweg 7, 37176 Nörten-Hardenberg
Vertreter David März, Akazienweg 6, 37186 Moringen
Bausachverständige
Norbert Elbrecht , Friedrich-Rettig-Weg 6, 37077 Göttingen
Vertreter Frederik Alexander Backhaus, Scharnhorstplatz 1, 37154 Northeim
Sachverständige für Grundstücksbewertung
Ingo Gerloff, Ulmenstraße 35, 37124 Rosdorf
Vertreterin Wenke Beyerbach, Hauptstr. 39, 37083 Göttingen ·
Gegen die Vorschläge wurden keine Einwände erhoben. Es ergeht dann folgender Beschluss:

Der Rat beschließt , die zuvor genannten Fachmitglieder in den Umlegungsausschuss der
Gemeinde Ebergötzen bis zum Ende der Legislaturperiode 2021 zu entsenden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 9.
Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der
Gemeinde Ebergötzen für das Jahr 2018
a) Kenntnisnahme des Jahresabschlusses mit Prüfbericht des Landkreises
Göttingen über die Prüfung des Jahresabsch .lusses mit Lagebericht
gern.§ 33 Eigenbetriebsverordnung
b) Feststellung des Jahresabschlusses mit Lagebericht gern. § 33
Eigenbetriebsverordnung
c) vorbehaltlose Entlastung der Werksleitung
~) Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresverlustes gern. § 33
Eigenbetriebsverordnung ,
Die Prüfung des Landkreises hat zu keinen Einwendungen geführt.
Im Jahresabschluss 2018 wurde ein Jahr~sfehlbetrag in Höhe von 8.336, 18 Euro ausgewiesen.
Aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss
den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung
und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
( des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang _mit dem Jahresabschluss, vermittelt
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigeribetriebes und stellt Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung dar. Es ergeht sodann folgender Beschluss:
a) Der Prüfbericht des Landkreises Göttingen über die Prüfung des Jahresabschlusses
des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum “ für das Jahr 2018 wird zur Kenntnis genommen.
b) Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes ;,Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der
Gemeinde Ebergötzen , Ortsteil Ebergötzen , mit Lagebericht für das Jahr 2018 wird in
der vorliegenden Form beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
c) Der Werksleitung des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum der
Gemeinde Ebergötzen , Ortsteil Ebergötzen, wird für das Wirtschaftsjahr 2018 vorbehaltlose Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
d) Der in der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2018 ausgewiesene
Jahresverlust in Höhe von 8.336, 18 Euro wird gern . § 12 abs. 1
Eigenbetriebsverordnung -auf neue Rechnung in das Jahr 2019 vorgetragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 10.
Erlass der Nutzungspauschalen für die Dorfgemeinschaftshäuser im Jahr 2020

Die Schützenkameradschaft Ebergötzen e.V. hat einen Antrag auf Erlass der Nutzungspauschale für das DGH Ebergötzen im Vereinsjahr 2020 gestellt. Begründet wird der Antrag mit dem Wegfall von Einnahmen aufgrund der Corona-Pandemie. Trainings-, Wettkampf- und Gemeinschaftsabende sind seit März eingestellt gewesen und können nunmehr nur in kleinen Gruppen stattfinden. Beiträge, Versicherungen und Abgaben an übergeordnete Verbände sind aber in voller Höhe zu leisten.
Da nicht nur die Schützenkameradschaft Ebergötzen e.V. davon betroffen ist, soll generell
darüber nachgedacht werden, die Nutzungspauschalen für die Dorfgemeinschaftshäuser
Ebergötzen und Holzerode für die Vereine zu erlassen. Diese Angelegenheit wurde auch
bereits interfraktionell beraten. Es ergeht sodann folgender

Beschluss:
Der Rat beschließt, den Vereinen die Nutzungspauschalen für die Dorfgemeinschaftshäuser
Ebergötzen und Holzerode für das Jahr 2020 zu erlassen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 11.
Erlass der KiTa-Beiträge für die Monate April, Mai und Juni
Die KiTa-Beiträge für die Monate April, Mai und zum Teil für Juni sind bisher ausgesetzt
worden.
Entsprechend war zu entscheiden, ob die Beiträge erstattet und somit erlassen werden. Ein
Anspruch auf Erstattung besteht aktuell nicht
Da die Sorgeberechtigten bereits erheblich belastet worden sind, bestand nach eingehender
Beratung Einvernehmen darin, die Beiträge zu erlassen.

Es ergeht sodann folgender Beschluss:

Der Rat beschließt, die Elternbeiträge für den Besuch der Kindertagesstätte Ebergötzen in
der Zeit von Anfang April bis Ende Juni den Erziehungs- und Sorgeberechtigten zu erlassen.
Die Beiträge, die durch den Landkreis Göttingen beglichen werden, sind weiterhin einzuziehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 12.
Behandlung von Anfragen und Anregungen
Anfragen und Anregungen sind nicht vorliegend.

zu 13.
Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
• Es wird aus den Reihen der Einwohner vorgetragen, dass die Nachmittagsbetreuung in der Ebergötzer Grundschule an den Freitagen nicht mehr angeboten wird, obgleich es eine entsprechende Nachfrage gibt. Auf Nachfrage teilt Bürgermeister Bährens mit, dass die Gemeinde Ebergötzen nicht als Vertragspartner bzw. Kooperationspartner für die Organisation einer Freitagsbetreuung zur Verfügung stehen könne.
Dies sei überwiegend der fehlenden Zuständigkeit der Gemeinde gegenüber der hiesigen Grundschule geschuldet.

zu 14.
Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 19.40 Uhr.

(Jan Bährens)
Bürgermeister Schriftführer

Die vollständige Niederschrift finden Sie hier.