Satzungsänderung: 8. Nachtrag der Friedhofsabgabensatzung für die Friedhöfe der Samtgemeinde Radolfshausen – gültig ab 01.01.2025

8. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Friedhöfe in der
Samtgemeinde Radolfshausen (Friedhofsabgabensatzung)

Aufgrund des § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBL. S. 576) in der zurzeit gültigen Fassung und der §§ 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) vom 20.04.2017 (Nds. GVBL S. 121) in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Samtgemeinde Radolfshausen in seiner Sitzung am 17.12.2024 den folgenden 8. Nachtrag zur Friedhofsabgabensatzung beschlossen:

Artikel I

Der Gebührentarif zu § 1 Abs. 3 der Satzung wird gemäß der Anlage geändert.

Artikel II

Dieser Nachtrag tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Ebergötzen, 17.12.2024

L.S.

gez. Arne Behre
Samtgemeindebürgermeister

Veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Göttingen, Nr. 56, Seite 1451 f vom 19.12.2024

Gebührentarif zum 8. Nachtrag der Friedhofsabgabensatzung
für die Friedhöfe der Samtgemeinde Radolfshausen vom 17.12.2024
gültig ab 01.01.2025

I. Überlassung von Reihen- und Urnengrabstätten Gebühr
1. Kinderreihengrab 556,00 €
2. Einzelreihengrab [eine Grabstelle] 905,00 €
3. Rasenreihengrab [eine Grabstelle] 1.069,00 €
4. Doppelreihengrab [zwei Grabstellen] 1.615,00 €
5. Urnenreihengrab 506,00 €
6. anonymes Urnenreihengrab 539,00 €
7. Für die Verlängerung der Nutzungszeit ist die Gebühr anteilig nach
Anzahl der Jahre zu entrichten.
8. Die Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung eines Antrages auf
Verlängerung der Nutzungszeit beträgt 57,00 €

II. Für die Beisetzungen sind zu entrichten Gebühr
1. Erdbeisetzung
1.1 in einem Einzelreihengrab / Rasenreihengrab 355,00 €
Einzelgrab samstags 533,00 €
1.2 in einem Doppelreihengrab 482,00 €
Doppelgrab samstags 723,00 €
2. Urnenbeisetzung
2.1 in einem Urnenreihengrab, anonymen Urnenreihengrab 126,00 €
Urnengrab samstags 190,00 €

III. Benutzung von Friedhofskapellen und Sargräumen Gebühr
Benutzung der Friedhofskapelle incl. Sargraum 250,00 €

IV. Genehmigung zur Errichtung von Grabdenkmalen und Einfassungen Gebühr
1. Errichtung eines liegenden Grabmales 57,00 €
2. Errichtung eines stehenden Grabmales 144,00 €
V. Abräumen und Abnehmen von Gräbern und Grabdenkmalen Gebühr
1. Abräumen einer Einzelgrabstelle 242,00 €
2. Abräumen einer Rasenreihengrabstelle 134,00 €
3. Abräumen einer Doppelgrabstelle 353,00 €
4. Abräumen einer Urnengrabstätte 134,00 €

VI. Umbettungen und Aushebungen Gebühr
1. Die Gebühr wird nach tatsächlichem Aufwand festgesetzt

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.