Satzungsänderung: 5. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung in der Samtgemeinde Radolfshausen

Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die
Abwasserbeseitigung in der Samtgemeinde Radolfshausen
(Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung)

Auf Grund der §§ 10, 11 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in den jeweils gültigen Fassungen, hat der Rat der Samtgemeinde Radolfshausen in seiner Sitzung am 17.12.2024 folgenden 5. Nachtrag zur Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung beschlossen:

Artikel I

§ 16 wird wie folgt geändert:

Die Abwassergebühr für die Beseitigung von Schmutzwasser beträgt je m³ Abwasser 3,22 €.

Die Abwassergebühr für die Beseitigung von Niederschlagswasser beträgt je Berechnungseinheit (m²) jährlich 0,35 €.

Artikel II

Artikel I tritt mit Wirkung zum 01.01.2025 in Kraft.

Ebergötzen, 17.12.2024

L.S.
gez. Arne Behre
Samtgemeindebürgermeister

Veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Göttingen, Nr. 56, Seite 1453 vom 19.12.2024