Ebergötzen wird von mehreren Buslinien der Regionalbus Braunschweig GmbH bedient…
Hier finden Sie die aktuellen Fahrpläne ab August 2016 und den Hinweis zum AnrufSammeltaxi…
Ebergötzen wird von mehreren Buslinien der Regionalbus Braunschweig GmbH bedient…
Hier finden Sie die aktuellen Fahrpläne ab August 2016 und den Hinweis zum AnrufSammeltaxi…
Die Linie 185 wird jetzt durch die Regionalbus Braunschweig GmbH bedient. Der ab dem 28.07.2018 gültige Fahrplan der Busverbindung ist nachstehend eingestellt oder lässt sich hier downloaden.
Und den Fahrplan und Näheres zum AnrufSammelTaxi haben wir hier aktualisiert...
Den Flyer zur Caritas Migrationsberatung finden Sie hier: 2016-06-16, Caritas, Flyer Integrationsberatung…
so heißt es im Artikel des Göttinger Tagblatt vom 08.04.2016 (GT) über die Bürgerversamlung in Holzerode am 12.04.2016…
„Familie Müller, Betreiber eines Alten- und Pflegeheimes in Holzerode, hat die Bevölkerung des Ortes am Dienstagabend über ihre Pläne zum Neubau auf dem angrenzenden Grundstück informiert. Rund 100 Interessierte fanden sich in der Sporthalle ein, um sich an der Diskussion zu beteiligen“, so der Teaser im GT vom 13.04.2016…
Klicken Sie hier und erfahren Näheres
Lesen Sie also die Darstellung des GT zur Bügerversammlung vom 12.04.2016…
Und klicken Sie hier und erfahren Mehr zum Neubaugebiet in Holzerode…
im DGH Alte Schule, Schulstr. 37136 Holzerode
Öffnungszeiten:
Mühlenscheune, Mühlengasse 8, 37136 Ebergötzen
geöffnet am
Ab sofort ist die Gemeinde unter der Mailanschrift : GemeindeEbergoetzen@t-online.de erreichbar…
Ihre Nachricht an die Gemeinde können Sie aber auch hier einstellen…
Unbebautes, voll erschlossenes Grundstück, Kirchtal, Ebergötzen.
Flur 12, Flurstück 201, 1.174 qm, schöne und unverbaubare Aussicht,
Hanglage.
Kaufpreis EUR 80.000
Kontakt:
Matthias Hennig
0173/2152213
Der jetzt rechtskräftig gewordene Bebauungsplan für Ebergötzen, Unter der Struthbreite, ist hier im Nachfolgenden über den Link einzusehen…
Klicken Sie hier und erfahren Näheres zur entsprechenden Begründung…
Oder hier zum Aushang / Einsicht in die Bauleitplanung der Gemeinde…
Klicken Sie hier gleich nachstehend und erfahren dann mehr zur Begründung für die 5. Änderung zum Bebauungsplan für Ebergötzen, Unter der Struthbreite.
Es öffnet sich Ihnen ein umfangreiches PDF-Dokument…
5. Änderung – Begründung (Stand 02/2015)
Und hier finden Sie den jetzt rechtskräftigen Bebauungsplan selber…
Der Rat der Gemeinde Ebergötzen am 03.02.2015 die 5. Änderung (gemäß § 13a) des Bebauungsplanes Nr. 026 „Unter der Struthbreite“ mit Örtlicher Bauvorschrift in der Ortschaft Holzerode als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 026 befindet sich im Süden Holzerodes westlich der Mühlenstraße, umfasst den gesamten Geltungsbereich des ursprünglichen Bebauungsplanes und wird wie auf der nachfolgenden Karte im Maßstab 1 : 5.000 dargestellt begrenzt.
Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 026 „Unter der Struthbreite“ mit Örtlicher Bauvorschrift kann während der Sprechzeiten
in der Gemeindeverwaltung Ebergötzen, Bergstr. 18, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten
montags bis freitags 10.00 Uhr – 12.00 Uhr
dienstags und donnerstags 17.00 Uhr – 18.00 Uhr
sowie im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich
von jedermann eingesehen werden.
Jedermann kann über den Inhalt der 5. Änderung des Bebauungsplanes auch Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 5. Änderung des Bebauungsplanes in Kraft.
Weiterhin wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geltenden Fassung auf die nachfolgenden Rechtsfolgen hingewiesen:
Unbeachtlich werden
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 5. Änderung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geltenden Fassung über die Entschädigung von durch die 5. Änderung des Bebauungsplanes eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechende Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
gez. Detlef Jurgeleit
Bürgermeister
vorgelegt vom
Amtlich landwirtschaftlicher Sachverständiger Finanzamt Göttingen
hier als Download zum PDF-Dokument: Offenlegungsbekanntmachung
Finanzamt Göttingen
Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung Nachschätzung 2014 gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes (Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens vom 20. Dezember 2007, BGBl I S. 3176)
Die Ergebnisse der Nachschätzung in den Gemarkungen Holzerode und Spanbeck teilweise (Flur 6 teilweise, Flurstücke 42, 43, 44, 45, 46/1 und 91) werden in der Zeit vom 11. Februar 2015 bis 10. März 2015 in den Diensträumen des Finanzamts Göttingen, Godehardstraße 6, Zimmer 328, während der Dienststunden offen gelegt.
Der amtliche landwirtschaftliche Sachverständige ist an folgenden Tagen zur Auskunftserteilung im Finanzamt anwesend:
Dienstag und Mittwoch, Anmeldung erforderlich unter 0551 / 407-295.
Die Ergebnisse der Nachschätzung werden in der Schlussbesprechung am Mittwoch, 25. Februar 2015 im DGH Alte Schule in Holzerode (Übungsraum des M.G.V.), Schulstraße 2, durch den amtlichen landwirtschaftlichen Sachverständigen vorgestellt.
Um 10:00 Uhr werden die Betroffenen überden Zweck, das Verfahren und die Ergebnisse der Nachschätzung informiert.
Ab 10:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr sowie am Donnerstag, 26.Februar 2015 von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr wird Einsicht in die Schätzungsunterlagen gewährt.
Offen gelegt werden die Ergebnisse der Nachschätzung, die in den Nachschätzungsurkarten und in den Schätzungsbüchern niedergelegt sind. Gegenstand der Offenlegung sind die in diesen Unterlagen nachgewiesenen Nutzungsarten gemäß § 2 des Bodenschätzungsgesetzes (BodSchätzG), die Beschreibung des Bodens nach Klassen (§ 5 BodSchätzG), die Wertzahlen (§ 4 BodSchätzG) und die Abgrenzungen der bodengeschätzten Flächen nach Klassenflächen, Klassenabschnitten und Sonderflächen (§ 5 BodSchätzG).
Die offen gelegten Ergebnisse der Nachschätzung werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke nicht besonders bekannt gegeben.
Gegen die Ergebnisse der Nachschätzung ist für die Eigentümer der betreffenden Grundstücke als Rechtsbehelf der Einspruch nach den Vorschriften der Abgabenordnung gegeben. Der Einspruch kann bis zum Ablauf des 10. April 2015 beim Finanzamt schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offen gelegten Ergebnisse der Nachschätzung unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist.
Göttingen, 3. Februar 2015
Der Vorsteher des Finanzamts
Klicken Sie hier und erfahren Näheres zum Verein und dessen Historie…
Der Verein wird geführt von:
1. Vorsitzender Jan Mühlbach,Tel. 05507-979499
2. Vorsitzender Horst Uwe George
und ist auch per Mail erreichbar unter Anschrift: kyffhaeuser.ebergoetzen@online.de
Der Chor KlangArt Ebergötzen ist ein gemischter Chor, der bereits im Jahr 2010 schon auf 10 Jahre erfolgreiche Vergangenheit zurückblicken konnten…
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