B446 SPERRUNG – Fahrbahnerneuerung bis November 2016

2016-09-29_09-10-03B 446 Fahrbahnerneuerung Billingshausen – Ebergötzen

Die Bundesstraße 446 wird ab Dienstag, dem 04.Oktober 2016 zwischen östlich Billingshausen und Ebergötzen (B 27) bis voraussichtlich Ende November voll gesperrt. Die Sperrung betrifft auch die westlich von Ebergötzen gelegenen zwei Anschlussstellen an der B 446 und an der B 27. Der Schulbusverkehr wird durch die notwendige Vollsperrung nicht eingeschränkt.

Der Verkehr wird über die B 27 nach Göttingen und weiter über die B 3 nach Nörten-Hardenberg umgeleitet. Die Umleitungsbeschilderung wird bereits ab dem 28.09.2016 aufgestellt, um die Verkehrsteilnehmer rechtzeitig über die geplanten Umleitungsstrecken zu informieren.

Ebergötzen wird während der Bauzeit nur über die Herzberger Straße erreichbar sein. Die Zufahrt über die Göttinger Straße ist gesperrt.

Betroffen von der Vollsperrung ist auch die Landesstraße 523 von Landolfshausen zur B27 (Ebergötzen). Der Verkehr wird über Seulingen zur B 446 und weiter zur B 27 in Richtung Ebergötzen umgeleitet. Die Umleitungsstrecke ist ebenfalls ausgeschildert.

Witterungsbedingte Verzögerungen sind grundsätzlich möglich.

Die Baumaßnahmen sind als erster Abschnitt Bestandteil einer umfangreichen Erneuerungsmaßnahme für die B 446 und die B 27, die bis Juni 2017 abgeschlossen sein soll. Die Gesamtmaßnahme umfasst die Erneuerung der B 446 zwischen Billingshausen und Ebergötzen (B27) und der Ortsdurchfahrt Westerode als 1. Abschnitt, die Erneuerung der B 446 zwischen Ebergötzen und südlich Seulingen als 2. Abschnitt und die Erneuerung der B 27 OU Ebergötzen als 3.Abschnitt.

Über den weiteren Bauablauf und die damit verbundenen Sperrungen wird die Landesbehörde rechtzeitig gesondert informieren.

Die Baukosten der benannten Gesamtmaßnahmen betragen ca. 5,5 Mio. Euro.

Die Landesbehörde bittet alle Verkehrsteilnehmer und Anwohner um Verständnis.

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Bekanntmachung über das endgültige Ergebnis der Wahl für den Gemeinderat

Nach § 39 des Nieders. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in Verbindung mit § 66 Abs. 6 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) gebe ich nachstehend das endgültige Ergebnis der Wahl zum Gemeinderat am 11.09.2016 in der Gemeinde Ebergötzen, das der Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 13.09.2016 festgestellt hat, bekannt:

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die neue Stromtankstelle in Ebergötzen für Ihr E-Bike…

Ab sofort können Sie auf Ihrer Radreise nach Ebergötzen mit Ihrem E-Bike Ihr Gefährt auch wieder auftanken. Am Europäischen Brotmuseum wurde dazu eine Stromtankstelle eingeweiht. Dies ist hier im Göttinger Tageblatt beschrieben…

Jetzt können Sie also ohne Sorgen darüber, ob Ihr E-Bike auch den Rückweg schafft, z.B. von Göttingen

  • durch den Göttinger Wald über den KWP und das Kerstlingeröder Feld oder
  • den Bovender Forst über Bovenden und die Plesse und den Hünstollen oder
  • direkt über den Roringer Berg und den Hünstollen oder
  • durch das Bratental und vorbei an der Roringer Warte direkt durch das Weisswassertal oder
  • durch Bovenden und Eddigehausen zum Mäuseturm und den Holzeröder Wald

gemütlich nach Ebergötzen radeln, dort ein wenig im neuen Kaffe am Brotmuseum ausspannen, das Brotmuseum vor dem Erntedankfest besuchen und

  • Ihr E-Bile am Brotmuseum für den Rückweg auftanken…

Vielleicht machen wir ja ein wenig neugierig. Klicken Sie hier für eine Tourbeschreibung

Fahrplan der Linie 185 ab dem 28.07.2018

Die Linie 185 wird jetzt durch die Regionalbus Braunschweig GmbH bedient. Der ab dem 28.07.2018 gültige Fahrplan der Busverbindung ist nachstehend eingestellt oder lässt sich hier downloaden.

Und den Fahrplan und Näheres zum AnrufSammelTaxi haben wir hier aktualisiert...

von Göttingen nach Ebergötzen

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von Ebergötzen nach Göttingen

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Heimbetreiber informieren über Neubau in Holzerode…

‚Neubau sorgt für Gesprächsstoff‘

so heißt es im Artikel des Göttinger Tagblatt vom 08.04.2016  (GT) über die Bürgerversamlung in Holzerode am 12.04.2016…

„Familie Müller, Betreiber eines Alten- und Pflegeheimes in Holzerode, hat die Bevölkerung des Ortes am Dienstagabend über ihre Pläne zum Neubau auf dem angrenzenden Grundstück informiert. Rund 100 Interessierte fanden sich in der Sporthalle ein, um sich an der Diskussion zu beteiligen“, so der Teaser im GT vom 13.04.2016

Klicken Sie hier und erfahren Näheres

Lesen Sie also die Darstellung des GT zur Bügerversammlung vom 12.04.2016…

Und klicken Sie hier und erfahren Mehr zum Neubaugebiet in Holzerode…

 

 

Rechtskräftiger Bebauungsplan ‚Unter der Struthbreite‘

Der jetzt rechtskräftig gewordene Bebauungsplan für Ebergötzen, Unter der Struthbreite, ist hier im Nachfolgenden über den Link einzusehen…

Klicken Sie hier und erfahren Näheres zur entsprechenden Begründung…

Oder hier zum Aushang / Einsicht in die Bauleitplanung der Gemeinde…

Bebauungsplan ‚Unter der Struthbreite‘

Begründung zur 5. Änderung Bebauungsplan ‚Unter der Struthbreite‘

Klicken Sie hier gleich nachstehend und erfahren dann mehr zur Begründung für die 5. Änderung zum Bebauungsplan für Ebergötzen, Unter der Struthbreite.

Es öffnet sich Ihnen ein umfangreiches PDF-Dokument…

5. Änderung – Begründung (Stand 02/2015)

 

Und hier finden Sie den jetzt rechtskräftigen Bebauungsplan selber…

Bauleitplanung der Gemeinde Ebergötzen

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen am 03.02.2015 die 5. Änderung (gemäß § 13a) des Bebauungsplanes Nr. 026 „Unter der Struthbreite“ mit Örtlicher Bauvorschrift in der Ortschaft Holzerode als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 026 befindet sich im Süden Holzerodes westlich der Mühlenstraße, umfasst den gesamten Geltungsbereich des ur­sprünglichen Bebauungsplanes und wird wie auf der nachfolgenden Karte im Maßstab 1 : 5.000 dargestellt begrenzt.

 

Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 026 „Unter der Struthbreite“ mit Örtlicher Bauvorschrift kann während der Sprechzeiten

in der Gemeindeverwaltung Ebergötzen, Bergstr. 18, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten

montags bis freitags                                       10.00 Uhr – 12.00 Uhr

dienstags und donnerstags                           17.00 Uhr – 18.00 Uhr

sowie im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch:                         9.00 Uhr – 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr – 15.30 Uhr

Donnerstag:                                                      9.00 Uhr – 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Freitag:                                                               9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich

von jedermann eingesehen werden.

Jedermann kann über den Inhalt der 5. Änderung des Bebauungsplanes auch Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die 5. Änderung des Bebauungsplanes in Kraft.

Weiterhin wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geltenden Fassung auf die nachfolgenden Rechtsfolgen hingewiesen:

Unbeachtlich werden

  1. nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzungen der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. ein unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2a Nr. 1 – 4 BauGB beachtlicher Fehler und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

 wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 5. Änderung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

 Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geltenden Fassung über die Entschädigung von durch die 5. Änderung des Bebauungsplanes eintretenden Vermögensnach­teilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechende Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

 

 gez. Detlef Jurgeleit

 Bürgermeister

 

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