Platzierung der Wahlplakate

Platzierung der Wahlplakate

  • Der linke obere Teil der in Ebergötzen und Holzerode zur Verfügung gestellten Holz-Plakatwände ist für die Kandidaten*innen für die Wahl der / des Samtgemeindebürgermeisters*in reserviert.
  • Die übrigen Parteien platzieren ihre Plakate bitte darauffolgend an die o.g. Plakate.
  • Die maximale Größe der Plakate darf DIN A 1 betragen.

Öffentliche Bekanntmachung: 1. öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 26.07.2021

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlleiterin der Gemeinde Ebergötzen für die Kommunalwahl am 12. September 2021

Bekanntmachung der 1. öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses

Gemäß § 9 Abs. 3 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBI.S.280 ff.), in der zurzeit geltenden Fassung, werden hiermit Zeit, Ort und Gegenstand der 1. Sitzung des Gemeindewahlausschusses wie folgt bekannt gemacht:

Die 1. öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses findet am

Montag, den 26.07.2021, um 18:30 Uhr

in der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen,

statt.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Sitzung und Verpflichtung der Mitglieder des Wahlausschusses sowie des Schriftführers.
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit
  3. Bericht der Gemeindewahlleiterin über die Vorprüfung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl zum Gemeinderat
  4. Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl zum Gemeinderat
  5. Schließung der Sitzung

Es wird darauf hingewiesen, dass die Sitzung öffentlich ist.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Wolf
Gemeindewahlleiterin

 

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

 

Verkauf Einfamilienhaus Herzberger Straße 45 in Ebergötzen

Die Gemeinde Ebergötzen ist nunmehr Eigentümer des Grundstückes Herzberger Straße 45 in Ebergötzen und beabsichtigt, die Grundstücksfläche und das Gebäude zu verkaufen.

Baujahr: ca. 1900
Grundstücksfläche: ca.234m2
Gebäudeart: Einfamilienhaus

Das Grundstück soll an den Höchstbietenden verkauft werden. Mindestgebotssumme: 50.000,00 Euro Angebote können bis zum 31.08.2021 unter der Anschrift
Gemeinde Ebergötzen
Bergstraße 18
37136 Ebergötzen schriftlich eingereicht werden.

Rückfragen bitte an:
Gemeinde Ebergötzen,
Telefon: 05507-7310,
Email: info@gemeinde-ebergoetzen.de

Bekanntmachung Verkauf Herzberger Straße 45 in Ebergötzen

Öffentliche Bekanntmachung: Besetzung des Wahlausschusses für die Gemeindewahl 2021

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlleiterin der Gemeinde Ebergötzen
zu den· Kommunalwahlen am 12. September 2021

Besetzung des Wahlausschusses für die Gemeindewahl

Nach § 8 Abs. 4 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBI. S. 280 ff.) in der derzeit geltenden Fassung gebe ich hiermit die Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses für die Wahl des Gemeinderates wie folgt öffentlich bekannt:

1. Gemeindewahlleiter/in: Agnes Wolf, 37136 Waake
2. Beisitzerin/Beisitzer:
a.) Detlef Jurgeleit, 37136 Holzerode
b.) Tanja Grögor, 37136 Ebergötzen
c.) Janina Claus, 37136 Ebergötzen
d.) Wolfgang Hartmann, 37136 Holzerode
e.) Horst Bornemann, 37136 Ebergötzen
f.) Lothar Becker, 37136 Holzerode

stellv. Gemeindewahlleiter: Reinhold Bornemann, 37136 Ebergötzen
Stellvertreterin/Stellvertreter: Oliver Klameth, 37136 Ebergötzen
Dannie Tauber, 37136 Ebergötzen
Bernd Magerhans, 37136 Ebergötzen
Hans-Joachim Stagat, 37136 Ebergötzen
Hans-Joachim Schlick, 37136 Ebergötzen
Michael Pietzek, 37136 Ebergötzen

Ebergötzen, 06.07.2021
gez. Wolf Gemeindewahlleiterin

 

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier

Sommerferienprogramm 2021 der Samtgemeinde Radolfshausen

Liebe Kinder und Eltern,
die Samtgemeinde Radolfshausen bietet in den Sommerferien ein Ferienprogramm mit 5 Programmpunkten für Kinder der 1.-6. Klasse mit vielen Kooperationspartnern an.
Im Folgenden erfahren Sie die Hintergrundinfos zu den Angeboten und zum Schluss die Anmeldemodalitäten.

1. Streuobstwiesentage
Wir erkunden eine Streuobstwiese und erlernen wichtige Handgriffe, die zum Erhalt dieses Lebensraumes für Tiere, Bäume und Pflanzen wichtig sind. Dazu gehören Bäume pflegen, Wiesen aufräumen, Tiere und Pflanzen beobachten und bestimmen, und leckere Früchte pflücken und genießen.

Wann: 22.-23. Juli
Donnerstag und Freitag
09.00-13.00 Uhr
Wo: Treffpunkt Parkplatz Brotmuseum in Ebergötzen
TN-Gebühr: 10 € pro Tag

2. Naturcamp I
Eine Woche draußen in der Natur! Dabei gehen wir der Frage nach: Was macht uns glücklich? Wir lernen dabei auch viel über Tiere und Pflanzen kennen, probieren uns im Feuermachen, Brennholz hacken und Einrichten eines Naturcamps aus. Wir lauschen Geschichten am Lagerfeuer, haben Spaß bei vielen Spielen und erfahren so manches über Kinder in anderen Ländern und was uns mit diesen verbindet.

Wann: 26.-30. Juli
Montag – Freitag
08.00-15.00 Uhr
Wo: Treffpunkt: Grillhütte in Landolfshausen
TN-Gebühr: 5 € pro Tag

3. Glückstheater und mehr
Auf ins Abenteuer auf der Suche nach Glück. Aber wo kann man Glück finden? Gibt es wirklich Glücksritter und was machen eigentlich die Pechvögel den ganzen Tag? Wir erzählen Geschichten, schlüpfen in verschiedene Rollen und gehen spielerisch auf Schatzsuche. Mal sehen, wer das Glück zuerst entdeckt!

Spiel-, Sport-, Bastelmöglichkeiten sind auch vorhanden. Die Teilnahme an dem „Glückstheater“ (Theaterspiele und Improvisation) ist natürlich freiwillig.

Wann: 16.-20. August
Montag – Freitag
08.00-15.00 Uhr
Wo: Grillplatz Holzerode
TN-Gebühr: 10 € pro Tag

4. Naturcamp II
…. und das Naturcamp I wird weitergeführt.
Wieder eine Woche draußen in der Natur, mit vielen Aktivitäten zum „Glück“, zu Pflanzen und Tieren, mit Spielen und vielem mehr.
Neueinsteiger*innen sind herzlich willkommen. Teilnehmer*innen aus dem ersten Naturcamp werden sich nicht langweilen.

Wann: 23.-27. August
Montag – Freitag
08.00-15.00 Uhr
Wo: Treffpunkt Grillhütte in Landolfshausen
TN-Gebühr: 5 € pro Tag

5. Schreibwerkstatt
Wir entwickeln in der Schreibwerkstatt phantastische Geschichten und überlegen gemeinsam, wie man diese am besten zu Papier bringt. Es gibt wertvolle Tipps und Tricks, die Eure Geschichten noch spannender machen. Wer will, kann seine Geschichten auch noch mit Zeichnungen gestalten.

Wann: 30. August-01. September
Montag – Mittwoch
09.00-13.00 Uhr
Wo: DGH Ebergötzen
TN-Gebühr: 30 €

Anmeldemodalitäten und weiteres:

  • Getränke, Verpflegung und Mund-Nasen­-Masken müssen mitgenommen werden
  • Evtl. wird es Testungen o.a. geben
  • Alte und bequeme Sachen sind notwendig
  • Aufgrund von Projektförderungen gibt es unterschiedliche Teilnahmegebühren
  • Tageweise Anmeldungen sind möglich (außer bei der Schreibwerkstatt)
  • Die Anmeldefrist endet am 09. Juli 2021
  • Anmeldungen für die Angebote bitte an rainer.uthmann@radolfshausen.de
    mit Angabe zum
    o Angebot
    o Name des Kindes
    o Name und Kontaktdaten der Eltern/Erziehungsberechtigte( r)
    o Bemerkung zu Allergien/Unverträglichkeiten o.ä.

Anschließend erhalten Sie die Zahlungsmodalitäten und weitere Infos. Bitte melden Sie sich, falls finanzielle Unterstützung benötigt wird. Für Rückfragen steht Ihnen Rainer Uthmann gerne zurVerfügung.

Den vollständigen Flyer finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: 27. Sitzung des Rates der Gemeinde Eber­götzen am 28.6.2021

Öffentliche Bekanntmachung
Am Montag den 28. Juni 2021 um 19:00 Uhr, findet die 27. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergöt­zen im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18, Ebergötzen statt.

Tagesordnung

  1. Eröffnung der Sitzung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4. Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
  5. Genehmigung der Niederschrift über die 26. Sitzung des Gemeinderates am 01.06.2021
  6. Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
  7. Antrag auf finanzielle Unterstützung für den Umbau des Hauses von Frau Barbara Heise
  8. Kita-Bedarfsplanung 2021 / 2022
  9. Nutzungsänderung durch die Eröffnung einer weiteren Regelgruppe
  10. Änderung in der Kindergartenordnung
  11. Sonderöffnungszeiten ab Kita-Jahr 2021 / 2022
  12. Verlängerung Pachtvertrag & Teilanmietung einer öffentlichen Straße „Am Klingsberg“
  13. Eigentumsverzicht einer Privatstraße „Neustadt“
  14. Sponsoring Kita
  15. Behandlung von Anfragen und Anregungen
  16. Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
  17. Schließung der Sitzung

Mit freundlichem Gruß

(Jan Bährens)
Bürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier

 

Bekanntmachung: Sitzübergang im Gemeinderat Ebergötzen.

Sitzübergang im Gemeinderat Ebergötzen

Für das ausgeschiedene Ratsmitglied Steffen lsermann habe ich
Herrn Wolfgang Hartmann
als Ersatzperson in den Gemeinderat der Gemeinde Ebergötzen berufen. Herr Hartmann hat die Berufung angenommen. Der Sitzübergang wird gern. § 44 Abs. 6 des Nieders. Kommunalwahlgesetzes hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Wolff
Gemeindewahlleiterin

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: Jahresabschluss des Eigenbetriebs Gründstücksverwaltung Brotmuseum 2019

Gemeinde. Ebergötzen
Landkreis Göttingen Der Bürgermeister

Ebergötzen, den 09.06.2021

Öffentliche Bekanntmachung

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 01.06.2021 den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Göttingen über die Prüfung des
„Jahresabschlusses des Eigenbetriebs .Gründstücksverwaltung Brotmuseum“ zur Kenntnis genommen sowie den Jahresabschluss mit dem Lagebericht der Lukat & Partner Steuerberatungsgesellschaft, Göttingen, zu dem Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ für das Haushaltsjahr 2019 festgestellt.

Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes
Der Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – wurde unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts der Grundstücksverwaltung Brotmuseum, Ebergötzen, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2019 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes·
Aufgabe des Rechnungsprüfungsamtes ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über
den _Lagebericht abzugeben. Die Prüfung erfolgte nach§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer {IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich. auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz­ und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss urid Lagebericht überwiegend auf der Basis der Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.

Die Prüfung hat grundsätzlich zu keinen Einwendungen geführt.

Aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Osterode am Harz,
20.05.2021
gez. Kohlstruck
-Amtsleiter Rechnungsprüfungsamt-

Der Rat hat weiterhin beschlossen, den in der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2019 ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von 31.681,54 Euro gern.§ 12
Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung auf neue Rechnung in das Jahr 2020 vorzutragen.
Der Werksleitung wurde für das Jahr 2019 vorbehaltlose Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen gern. § 34 der Nieders. Eigenbetriebsverordnung in der Zeit vom 14. Juni 2021 bis 28. Juni 2021

Während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Ebergötzen,
Bergstraße 18. 37136 Ebergötzen, zu jedermann Einsicht öffentlich aus.

(Jan Bährens)
Bürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: 26. Sitzung des Rates der Gemeinde Eber­götzen am 1.6.2021

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Am Dienstag den 01. Juni 2021 um 19:00 Uhr findet die 26. Sitzung des Rates der Gemeinde Eber­götzen, im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 in Ebergötzen statt.

Tagesordnung

– Eröffnung der Sitzung
– Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
– Feststellung der Beschlussfähigkeit
– Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
– Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Ebergötzen am 10.02.2021
– Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
– Mandatsverlust von Herrn Steffen lsermann im Gemeinderat Ebergötzen
Verpflichtung der Ratsmitglieder gern.§ 60 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und Pflichtenbelehrung gern.§ 43 NKomVG
Bildung der Ratsausschüsse gern.§ 71 NKomVG
– Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der Gemeinde Ebergötzen für das Jahr 2019
– Kenntnisnahme des Jahresabschlusses mit Prüfbericht des Landkreises Göttingen über die Prüfung des Jahresabschlusses mit Lagebericht gern.§ 33 Eigenbetriebsverordnung
– Feststellung des Jahresabschlusses mit Lagebericht gern.§ 33 Eigenbetriebsverordnung
– Vorbehaltlose Entlastung der Werksleitung
– Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresverlustes gern. § 33 Eigenbetriebs­verordnung
– Verbesserung der barrierefreien Zuwegung zum Brotmuseum
– Ablösen von Einstellplätzen für das Bauvorhaben des Gastronomiebetriebes Athos in Ebergötzen
– Änderung des Flächennutzungsplanes
– Antrag des Förderkreises Wilhelm Busch Mühle
– Spende an den Förderverein Hünstollenturm
– Erlass der Mietzahlungen für das Brotmuseum
– Sponsoring
– Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Aufwendungen
– Behandlung von Anfragen und Anregungen
– Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde

Schließung der Sitzung

Mit freundlichem Gruß

(Jan Bährens)
Bürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier

Öffentliche Bekanntmachung: 16. Sitzung des Werksausschusses der Gemeinde Ebergötzen am 1.6.2021

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Am Dienstag den 01.Juni 2021 um 17:00 Uhr findet die 16. Sitzung des Werksausschusses der Gemeinde Ebergötzen, im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Ebergötzen, Berg­straße 18 in Ebergötzen statt.

Tagesordnung

– Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
– Feststellung der Beschlussfähigkeit
– Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
– Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Ebergötzen am 02.09.2020
– Mitteilungen des Bürgermeisters aus dem Eigenbetrieb
– Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der Gemeinde Ebergötzen für das Jahr 2019
– Kenntnisnahme des Jahresabschlusses mit Prüfbericht des Landkreises Göttingen über die Prüfung des Jahresabschlusses mit Lagebericht gern. § 33 Eigenbetriebsverordnung
– Feststellung des Jahresabschlusses mit Lagebericht gern. § 33 Eigenbetriebsverordnung
– Vorbehaltlose Entlastung der Werksleitung
– Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresverlustes gern. § 33 Eigenbetriebsverordnung
– Behandlung von Anfragen und Anregungen
– Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
– Schließung der Sitzung

Mit freundlichem Gruß

(Jan Bährens)
Bürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Stellenausschreibung: eine*n Erzieher*in (w/m/d) sowie eine*n stellvertretende*n Leiter*in (w/m/d) Kindertagesstätte

Sie suchen neue Herausforderungen?
Sie suchen eine erfüllende Tätigkeit in einem abwechslungsreichen Arbeitsfeld? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Die Gemeinde Ebergötzen – Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Radolfshausen –
sucht zum 01.09.2021 für die
Max und Moritz Kindertagesstätte Ebergötzen

eine*n Erzieher*in (w/m/d) sowie eine*n stellvertretende*n Leiter*in (w/m/d)

Die Max und Moritz Kindertagesstätte ist eine Einrichtung für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt, Träger der Institution ist die Gemeinde Ebergötzen.

(Optional:
Die Anstellung erfolgt zunächst befristet für einen Zeitraum von einem Jahr und wird anschließend, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts, entfristet.)

Sie bringen mit:
Eine abgeschlossene Ausbildung zur/ zum Erzieher*in oder ein vergleichbarer Abschluss als Fachkraft,
Achtsamkeit und Sensibilität im Umgang mit Kindern,
Spaß an der eigenständigen Arbeit in Bildung, Erziehung und Betreuung,
Fähigkeit, sich auf Kinder mit unterschiedlichen kulturellen und nationalen Hintergründen sowie mit verschiedene·n sozialen Problemlagen einzustellen,
Fähigkeit, sich auf besonderen Förderbedarf einzustellen,
Sensibilität für Gruppendynamiken und unterschiedliches Sozialverhalten der Kinder, eine enge vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Familien,
Kenntnisse über den aktuellen Stand der Elementarpädagogik und frühkindlichen Bildung und Erziehung,
Sie sind respektvoll, offen, wertschätzend und teamfähig.

Berufserfahrungen als stellvertretende Leitung bzw. leitenden Funktion in einer entsprechenden Einrichtung sind wünschenswert.

Wir bieten Ihnen:
Ein vielseitiges Aufgabenfeld, Verantwortung und vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten an einem lebendigen Arbeitsplatz in einem großen engagierten Team, einen zukunftsorientierten und sicheren Arbeitsplatz,
interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten,
Vergütung nach den Regelungen des TVöD;
eine umfassende Einarbeitung und Unterstützung,
eine kollegiale Atmosphäre in einer werteorientierten Einrichtung,
30 Tage Urlaub (bei einer 5-Tage-Woche),
planbare Freizeit und sichere Urlaubsplanung,
ein aufgeschlossenes Team, das sich bereits heute auf Ihre Bewerbung freut!

Der Vorrang .nach dem Schwerbehindertengesetz bzw. dem Gleichstellungsgesetz bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung findet Berücksichtigung.

Haben wir Sie neugierig gemacht? Dann senden Sie Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 30.05.2021 an die Gemeinde Ebergötzen, Bergstr. 18 in 37136 Ebergötzen.

Haben Sie noch Fragen? Dann stehen Ihnen Herr Bürgermeister Bährens und Frau Wolf unter der Telefonnummer 05507-7310 gern zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Sie!

Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie hier.

Wahlbekanntmachung der Gemeinde Ebergötzen zur Wahl des Gemeinderates 12.9.2021


Wahlbekanntmachung der Gemeinde Ebergötzen zur Wahl des Gemeinderates
anlässlich der Kommunalwahlen am 12. September 2021

Am 12. September 2021 sind von 08.00 bis 18.00 Uhr in der Gemeinde Ebergötzen die Ratsfrauen und Ratsherren zu wählen.
Aufgrund des § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom 28.01.2014 (GVBI. S. 35), in der zurzeit geltenden. Fassung, wird hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert und folgendes bekannt gegeben:

Zahl der Ratsfrauen und Ratsherren
Bei der Wahl des Rates der Gemeinde Ebergötzen sind gemäß § 46 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) 11 Ratsfrauen und Ratsherren zu wählen.

Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche:
Die Gemeinde Ebergötzen bildet einen Wahlbereich.

Höchstzahl der auf einen Wahlvorschlag zu benennenden Bewerberinnen und Bewerber
Ein Wahlvorschlag kann von einer Partei im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von einer Gruppe von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von einer wahlberechtigten Einzelperson eingereicht werden.,
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf mehrere Bewerberinnen und Bewerber enthalten, im Höchstfall jedoch 16 (§ 21 Abs. 4 NKWG).

Der Wahlvorschlag einer Einzelperson (Einzelwahlvorschlag) darf den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder nur eines wählbaren Bewerbers enthalten(§ 21 Abs. 5 NKWG).

Zahl der Unterschriften für Wahlvorschläge
Nach§ 21 Abs. 9 NKWG muss der Wahlvorschlag von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten .Einzelperson unterzeichnet sein. Für die Gemeinderatswahl muss er außerdem von mindestens 10 Wahlberechtigten des Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Eine wahlberechtigte Person darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Gemeinde Ebergötzen hat die Wahlberechtigung zu bestätigen.
Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist beiEinreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen.
Hat jemand für eine Wahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind dessen Unterschriften auf Wahlvorschlägen ungültig, die bei der Gemeinde Ebergöti:en nach der ersten Bestätigung der Wahlberechtigung zu prüfen sind.
Für Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen dürfen Unterschriften erst nach Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber gesammelt werden. Vorh�r geleistete Unterschriften sind ungültig (§ 32 Abs. 4 Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO)).
Bescheinigungen des Wahlrechts erteilt die Samtgemeindeverwaltung, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen.
Bei folgenden Parteien sind nach § 21 Abs. 10 NKWG Unterschriften nach
§ 21 Abs. 9 Satz 2 NKWG nicht erforderlich:

Inhalte und Form der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen aufzustellen und abzugeben. Hierzu wird insbesondere auf die Vorschriften der
§§ 21 und 24 NKWG hingewiesen.

Einreichung der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis zum
Montag, den 26.07.2021, 18 Uhr, bei der Gemeindewahlleiterin Agnes Wolf
Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen einzureichen.

Wahlanzeige

Die nicht unter Abschnitt 4 dieser Bekanntmachung genannten Parteien können als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie spätestens am 14.06.2021 der Landeswahlleiterin ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat
(§. 22 Abs. 1 NKWG). Die Anschrift d_er Landeswahl!eiterin· lautet:
Niedersächsischer Landeswahlleiterin Lavesallee 6
30169 Hannover
Der Wahlanzeige sind jeweils ein Abdruck der Satzung und des Programms sowie ein Nachweis über den satzungsmäßig bestellten Landesvorstand beizufügen. Ist ein Landesvorstand nicht bestellt, so ist ein Nachweis über den satzungsmäßig bestellten ßundesvorstand beizufügen.

Ebergötzen, den 07.05.2021 Gemeindewahlleiterin

gez. Wolf (Wolf)

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Bekanntmachung über die Einleitung eines Umlegungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch (BauGB)

Der Umlegungsausschuss der Gemeinde Ebergötzen

Bekanntmachung
über die Einleitung eines Umlegungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch (BauGB)

Umlegungsbeschluss
Aufgrund des Beschlusses des Rates der Gemeinde Ebergötzen vom 17.06.2020 über die Anordnung der Umlegung für den im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 015 „Sandtal“ gelegenen Bereich nördlich des Wirtschaftsweges (Flur 11, Flurstück 29), inkl. Dieses Weges hat der Umlegungsausschuss der Gemeinde Ebergötzen mit Beschluss vom 28.04.2021 gemäß § 47 Baugesetzbuch vom 08.12.1986 in der z.Z. geltenden Fassung die Umlegung für die folgenden Grundstücke eingeleitet:
Gemarkung Ebergötzen, Flur 10:
Flurstücke 35 tlw., 43 tlw., 44 tlw., 45 tlw., 46 tlw., 47 tlw., 48 tlw.,
49 tlw., 50 tlw., 51 tlw., 52 tlw., 53 tlw., 54 tlw., 55 tlw. und

Gemarkung Ebergötzen, Flur 11 Flurstücke 60 tlw. und 29.

Das Umlegungsgebiet ist in der beigefügten Karte, die Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, dargestellt.

Die Umlegung führt die Bezeichnung:
Umlegungsverfahren Nr. 15 „Sandtal-Nord“ in Ebergötzen

Durch die Umlegung sollen die Grundstücke in der Weise neu geordnet werden, dass sie nach Lage, Form und Größe für die bauliche und sonstige Nutzung entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans geeignet sind.

Aufforderung zur Anmeldung von Rechten
Es wird aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigen, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Ebergötzen,

anzumelden.
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) Regionaldirektion Northeim
Danziger Straße 40
37083 Göttingen

Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder nach Ablauf einer gemäß
§ 48 Abs. 3 BauGB vom Umlegungsausschuss gesetzten Frist glaubhaft gemacht, so muss ein Berechtigter die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen, wenn der Umlegungsausschuss dies bestimmt (§ 50 Abs. 3 BauGB).

Der Inhaber eines Rechts, das aus dem Grundbuch nicht ersichtlich ist, aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigt, muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntmachung des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 50 Abs. 4 BauGB).

Verfügungs- und Veränderungssperre
Von der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans (§ 71 BauGB) dürfen im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung der Umlegungsstelle:
ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteilen eingeräumt wird, oder Baulasten neu begründet, geändert oder aufgehoben werden;
erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wertsteigernde, sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden;
nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigebedürftige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden;
genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigebedürftige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden.
Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

4. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Umlegungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Umlegungsausschuss der Gemeinde Ebergötzen, Geschäftsstelle: LGLN – Regionaldirektion Northeim, Danziger Straße 40, 37083 Göttingen, einzulegen.

Göttingen, 28.04.2021
Der Vorsitzende

Gerhard von Hugo

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier

Wichtige Information: Impfanmeldung für Personen der 3. Priorisierungsgruppe (über 60-jährige) möglich

Da weiterhin noch nicht alle Impftermine vergeben sind , wurde die Anmeldefrist verlängert, ab sofort ist auch die Impfanmeldung für Personen der 3. Priorisierungsgruppe (über 60-jährige) möglich.

Für die Impf-Prioritätengruppe 2 (insbes. über 70-jährige) sowie über 60-jährige mit medizinischer Indikation aus der Samtgemeinde Radolfshausen stellt der Landkreis Göttingen kurzfristig Impfdosen für eine Impfung gegen das Corona-Virus zur Verfügung.

Die Impfaktion findet zusammen mit den Nachbargemeinden von Mittwoch, 28.04.21, bis Freitag, 30.04.21, 09.00-16.00 Uhr, in Duderstadt im dortigen Impfzentrum „Ballhaus Zum Fidelen Anreischken“ (ehemals Eichsfeldhalle), August-Werner-Allee 10, 37115 Duderstadt, statt.
Bereitgestellt wird der Vektor-Impfstoff Vaxzervia (ehemals Astrazeneca).

Dieses Impfangebot richtet sich besonders an alle Impfinteressenten des o.g. Personenkreises, die noch keinen Impftermin beim Impfzentrum oder bei ihrem Hausarzt erhalten haben.

· Verimpft wird der Vektor-Impfstoff Vaxzervia (ehem. AstraZeneca). Pro Tag stehen 175 Impfdosen zur Verfügung.
· Das Interesse an einer Impfung ist über einen Anmeldebogen (siehe Anlage) anzumelden. Die Anmeldung und Terminvergabe erfolgt zentral für alle Gemeinden bei der Stadt Duderstadt.
· Der Anmeldebogen auszudrucken und ausgefüllt bis spätestens Freitag, 23.04.2021 per Mail an impfen@duderstadt.de oder per Post an die Stadt Duderstadt, Worbiser Straße 9, 37115 Duderstadt zu schicken.
· Eine Anmeldung ist auch telefonisch möglich über die Gästeinformation der Stadt Duderstadt, Tel. 05527/841-200, täglich von 10.00 – 16.30 Uhr.
· Die Terminvergabe erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Die konkrete Terminbestätigung erfolgt schriftlich mit weiteren Unterlagen.
Es wird um Verständnis gebeten, dass aufgrund des knappen Zeitfensters eine Terminauswahl nicht möglich ist.

Öffentliche Bekanntmachung: Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021

Haushaltssatzung der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2021

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 10.02.2021 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan sowie den Wirtschaftsplan des .Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen.

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Die Haushaltssatzung finden Sie hier.