Öffentliche Bekanntmachung: Jahresabschlüsse der Gemeinde Ebergötzen für die Jahre 2020 und 2021 sowie Entlastung des Bürgermeisters

Öffentliche Bekanntmachung
Jahresabschlüsse der Gemeinde Ebergötzen für die Jahre 2020 und 2021 sowie Entlastung des Bürgermeisters

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2024 gemäߧ 129 Ab. 1 Satz 3 Nds. Kommunalverfassungsgesetz die Jahresabschlüsse der Gemeinde Ebergötzen für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 beschlossen und dem Bürgermeister für die beiden Jahre vorbehaltlose Entlastung erteilt.

Diese Beschlüsse sind nach § 129 Abs. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz der Kommunalauf­
sichtsbehörde mitgeteilt worden und_ werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Jahresabschlüsse (ohne die Forderungsübersichten) für die Jahre 2020 und 2021 liegen in der Zeit vom

13. Januar 2025 bis 22. Januar 2025

während der Dienstzeiten
Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
Dienstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr

im Gemeindebüro Ebergötzen,
Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen,

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Gemeinde Ebergötzen

(Jan Bährens)
Bürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.