Wahlbekanntmachung: Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.2.25

Wahlbekanntmachung

Am 23. Februar 2025 findet die
Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
statt. Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Die Samtgemeinde Radolfshausen ist in folgende 10 Wahlbezirke eingeteilt.

Wahlbezirk Nr. 1
Gemeinde Ebergötzen/OT Ebergötzen
Dorfgemeinschaftshaus Ebergötzen, Bergstr. 18 a

Wahlbezirk Nr. 2
Gemeinde Ebergötzen/OT Holzerode
Dorfgemeinschaftshaus “Alte Schule“, Schulstr. 2

Wahlbezirk Nr. 3
Gemeinde Landolfshausen/OT Landolfshausen
Dorfgemeinschaftshaus, Am Dorfgemeinschaftshaus

Wahlbezirk Nr. 4
Gemeinde Landolfshausen/OT Mackenrode
Dorfgemeinschaftshaus, Kirchweg 6

Wahlbezirk Nr. 5
Gemeinde Landolfshausen/OT Falkenhagen/Potzwenden
Feuerwehrhaus

Wahlbezirk Nr. 6
Gemeinde Seeburg/OT Seeburg
Gemeindezentrum „Alte Schule“, Seestraße 8

Wahlbezirk Nr. 7
Gemeinde Seeburg/OT Bernshausen
Feuerwehrhaus, Beekweg 4

Wahlbezirk Nr. 8
Gemeinde Seulingen
Bürgerhaus, Neue Straße 5

Wahlbezirk Nr. 9
Gemeinde Waake/OT Waake
Gemeindehaus, Hacketalstr. 5a

Wahlbezirk Nr. 10
Gemeinde Waake/OT Bösinghausen
Wahlraum Reiterstube Stietenroth, Hünstollenstr. 17

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom

28. Januar 2025 bis 02. Februar 2025
übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die/der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am 23. Februar 2025 um 16.00 Uhr beim Landkreis Göttingen, Kreishaus, Reinhäuser Landstr. 4, 37070 Göttingen, zusammen.

Jede(r) Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie/er eingetragen ist.

Die Wählerinnen/Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede(r) Wähler(in) erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jede(r) Wähler(in) hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber/innen der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jeder Bewerberin/jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung.

für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber/innen der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Die Wählerin/Der Wähler gibt
ihre/seine Erststimme in der Weise ab, dass sie/er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll.

ihre/seine Zweitstimme in der Weise ab, dass sie/er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der Wählerin/vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre/seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich.
Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Wähler(innen), die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der der Wahlschein ausgestellt ist,

durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises
oder

durch Briefwahl

teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Samtgemeindeverwaltung Radolfshausen einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettel- umschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

Jede(r) Wahlberechtigte kann ihr/sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Ebergötzen, 09.01.2025
Samtgemeinde Radolfshausen
Der Samtgemeindebürgermeister

gez. Behre (Arne Behre)

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier