Sondertermine für die Überprüfung landwirtschaftlicher Zugmaschinen im Jahr 2021
Die TÜV Nord Mobilität GmbH & Co. KG überprüft Anfang 2021 wieder landwirtschaftliche Zugmaschinen nach § 29 StVZO auf ihren vorschriftsmäßigen Zustand.
Die Sonderregelung gilt ausschließlich für landwirtschaftliche Zugmaschinen. Eine gesonderte vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Es können auch Zugmaschinen vorgeführt werden, deren Plakette erst später, zurzeit der Feldbestellung oder Ernte, ungültig wird. Es ist durchaus zulässig, ein solches Fahrzeug auch vorzeitig zur Hauptuntersuchung vorzustellen.
Für den Bereich der Samtgemeinde Radolfshausen ist folgender Termin vorgesehen:
Donnerstag, den 14.01.2021: 09:00-12:00 Uhr: Dorfgemeinschaftshaus