Niederschrift 16. öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 25.06.2019

N i e d e r s c h r i f t 

über die 16. öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am Dienstag, 25.06.2019, 19.00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen 

——————————————————————————————- 

Anwesend: Bürgermeister Jurgeleit als Vorsitzender 

Ratsmitglied Bornemann 

Ratsmitglied Peschke 

Ratsmitglied Müller 

Ratsmitglied Baran 

Ratsmitglied Bährens 

Ratsmitglied Schmülling 

Ratsmitglied Isermann 

Ratsmitglied Curdt (gleichzeitig Protokollführer) 

Frau Bartus-Deutsch als Verwaltungsvertreterin des Bürgermeisters 

——————————————————————————————-

T a g e s o r d n u n g 

1) Eröffnung der Sitzung 

2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder 

3) Feststellung der Beschlussfähigkeit 

4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 

5) Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Rates der Gemeinde 

Ebergötzen am 19.02.2019 

6) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 

Ebergötzen und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses 

7) Beschluss über den konsolidierten Gesamtabschluss 2014 der Gemeinde 

Ebergötzen und dem Eigenbetrieb „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ sowie 

Entlastung des Bürgermeisters 

8) Beschluss über den konsolidierten Gesamtabschluss 2015 der Gemeinde 

Ebergötzen und dem Eigenbetrieb „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ sowie 

Entlastung des Bürgermeisters 2 

9) I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde 

Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2019 mit I. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des 

Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der Gemeinde Ebergötzen 

10) Grundsatzbeschluss über den Neubau der Bushaltestelle „Seeburger Straße“ mit 

4 Haltestellen, dem Neubau von Parkplätzen und Nebenanlagen, Ortsteil Ebergötzen 

11) Grundsatzbeschluss über die Nutzungsänderung Kindertagesstätte zur 

Krippennutzung einschl. Nebengebäude zu Archiv- und Kindergartennutzung 

12) Bebauungsplan Nr. 027 „An der Neustadt“ der Gemeinde Ebergötzen, Ortsteil 

Ebergötzen, 

a) Aufstellungsbeschluss 

b) Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung 

c) Zustimmung zum Entwurf 

d) Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung 

e) Beschlussfassung über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 

13) Einführung einer Beitragsstaffel ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 für die Max und 

Moritz Kindertagesstätte 

14) Beschlussfassung über eine geänderte Ordnung für die Max und Moritz 

Kindertagesstätte 

15) Beschlussfassung über die finale Endfassung des Qualitätshandbuches für die 

Max und Moritz Kindertagesstätte 

16) Beschlussfassung über die Kindergartenbedarfsplanung für die Gemeinde 

Ebergötzen nach dem Leitfaden zur Planung der Kindertagesbetreuung im 

Landkreis Göttingen 

17) Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung bei den Baukosten für die 

Mehrzweckhalle Holzerode 

18) Behandlung von Anfragen und Anregungen 

19) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde 

Den anwesenden Zuhörern wird Gelegenheit gegeben, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu richten. Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen. 

20) Schließung der Sitzung 

________________________________________________________________________ 

zu 1. 

Eröffnung der Sitzung 

Bürgermeister Jurgeleit begrüßt die Anwesenden zur 16. öffentlichen Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen in der Legislaturperiode 2016 bis 2021 und eröffnet die Sitzung um 19.00 Uhr. 

zu 2. 

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder 

Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung fest. Weiterhin stellt er fest, dass neun Ratsmitglieder anwesend sind. Die Ratsmitglieder Böhme und Andree fehlen entschuldigt. 

zu 3. 

Feststellung der Beschlussfähigkeit 

Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat beschlussfähig ist. 

zu 4. 

Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 

Es liegen Anträge zur Änderung der Tagesordnung für TOP 17 ff vor. Gegen die Änderung bestehen keine Einwände. Der Gemeinderat stimmt der geänderten Tagesordnung ein-stimmig zu. Bürgermeister Jurgeleit stellt die Tagesordnung in der geänderten Form fest. 

17) Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung bei den Baukosten für die 

Mehrzweckhalle Holzerode 

18) Behandlung von Anfragen und Anregungen 

19) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde 

20) Schließung der Sitzung 

zu 5. 

Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Rates der Gemeinde Eber-götzen am 19.02.2019 

Die Niederschrift über die 15. Sitzung vom 19.02.2019 des Rates der Gemeinde Ebergöt-zen wird einstimmig genehmigt, gegen Form und Inhalt bestehen keine Einwände. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 4 

zu 6. 

Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 

Ebergötzen und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses 

• Spenden an die Patengemeinde Aba wurden in der vergangenen Woche von 6 Leuten mit 3 Sprintern übergeben. Ratsmitglied Curdt zieht ein kurzes Resümee. 

• Die nächste Anliegerversammlung bezüglich der Enderschließung Struthbreite wird im September stattfinden, danach soll die Planung im Bauausschuss und dann im Gemeinderat beschlossen werden und anschließend die Submission durchgeführt werden. 

• Das Büro Hollenbach bereitet die Maßnahme Bürgersteig (Schäfergasse 7 Herzber Str.) als „sicheren Schulweg“ vor. 

• Die LEADER Maßnahme Sanierung Mehrzweckhalle stockt bezüglich des Fliesenlegers, das Amt für Landentwicklung hat hier entgegenkommend nochmals den Zeitraum für die Endabrechnung bis zum 01.08.2019 verlängert. 

zu 7. 

Beschluss über den konsolidierten Gesamtabschluss 2014 der Gemeinde 

Ebergötzen und dem Eigenbetrieb „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ sowie Entlastung des Bürgermeisters 

Es wird Bezug auf die Erläuterungen und Vorlagen zur 19. und 20. Sitzung des Verwal-tungsausschusses genommen. Es ergeht sodann folgender 

Beschluss: 

a. Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 20.02.2019 wird zur Kenntnis 

genommen. 

2. a) Der konsolidierte Gesamtabschluss 2014 wird in der vorliegenden Fassung nach § 

129 Abs. 1 NKomVG beschlossen. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

b) Dem Bürgermeister wird für das Jahr 2014 vorbehaltlose Entlastung erteilt. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

3. Das ordentliche Ergebnis 2014 (Überschuss 222.773,00 Euro) wird in das Jahr 

2015 vorgetragen und der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen 

Ergebnisses zugeführt. Diese hat damit einen Gesamtbestand von 688.566,43 Euro. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 5 

4. Das außerordentliche Ergebnis 2014 (53.871,37 Euro) wird in das Jahr 2015 

vorgetragen und der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen 

Ergebnisses zugeführt. Diese hat damit einen Gesamtbestand in Höhe von 

66.567,14 Euro. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

5. Die unter Pkt. 2 gefassten Beschlüsse sind nach § 129 Abs. 2 NKomVG 

unverzüglich der Kommunalaufsicht mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen. 

Im Anschluss an die Bekanntmachung ist der konsolidierte Gesamtabschluss mit 

dem Konsolidierungsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der 

Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

zu 8. 

Beschluss über den konsolidierten Gesamtabschluss 2015 der Gemeinde 

Ebergötzen und dem Eigenbetrieb „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ sowie 

Entlastung des Bürgermeisters 

Es wird Bezug auf die Vorlagen zur 19. und 20. Sitzung des Verwaltungsausschuss ge-nommen. Es ergeht sodann folgender 

Beschluss: 

a. Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 20.02.2019 wird zur Kenntnis ge-nommen. 

2. a) Der konsolidierte Gesamtabschluss 2015 wird in der vorliegenden Fassung nach § 

129 Abs. 1 NKomVG beschlossen. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

b) Dem Bürgermeister wird für das Jahr 2015 vorbehaltlose Entlastung erteilt. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

3. Das ordentliche Ergebnis 2015 (Überschuss 129.981,00 Euro) wird in das Jahr 2016 vorgetragen und der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuge-führt. Diese hat damit einen Gesamtbestand von 818.547,43 Euro. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

4. Das außerordentliche Ergebnis 2015 (2.577,85 Euro) wird in das Jahr 2016 vorgetragen und der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Diese hat damit einen Gesamtbestand in Höhe von 69.144,99 Euro. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 6 

5. Die unter Pkt. 2 gefassten Beschlüsse sind nach § 129 Abs. 2 NKomVG unverzüglich der Kommunalaufsicht mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen. Im Anschluss an die Bekanntmachung ist der konsolidierte Gesamtabschluss mit dem Konsolidierungsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hin-zuweisen. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

zu 9. 

I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde 

Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2019 mit I. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des 

Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der Gemeinde Ebergötzen 

Es wird Bezug auf die Unterlagen zur 20. Sitzung des Verwaltungsausschusses genom-men. Es ergeht sodann folgender 

Beschluss: 

a. Dem vorliegenden Entwurf des I. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

b. Der vorliegende Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 mit der integrierten Ergebnis- und Finanzplanung sowie dem fortgeschriebe-nen Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 wird als Satzung erlassen. Der Stellenplan bleibt unverändert. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

c. 1. Der 1. Nachtrag des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ 

für das Wirtschaftsjahr 2019 mit Erfolgs- und Vermögensplan wird in der 

vorliegenden Fassung beschlossen. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

2. Der Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2022 wird in der vorliegenden Form 

zur Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

zu 10. 

Grundsatzbeschluss über den Neubau der Bushaltestelle „Seeburger Straße“ mit 

4 Haltestellen, dem Neubau von Parkplätzen und Nebenanlagen, Ortsteil Ebergötzen 

Es wird auch hier Bezug genommen auf die Vorlage zum Verwaltungsausschuss. Es ist noch zu ergänzen, dass der Bauausschuss in seiner Sitzung am 18.05.2019 der Maß-nahme zur Beantragung der Mittel in der vorgestellten Form mit einem Kostenvolumen von damals 680.000,- Euro zugestimmt hatte. Die abschließende Beschlussfassung sollte nach Bewilligung der Mittel erfolgen. Die LNVG fordert jedoch die Festlegung auf eine Endfassung. Mit diesem Beschluss soll dem Genüge getan werden. 7 

Der Verwaltungsausschussbeschluss wurde noch dahingehend ergänzt, dass mit der Baumaßnahme erst nach Erteilung eines Bewilligungsbescheides begonnen wird. Es ergeht sodann folgender 

Beschluss: 

Dem Bau der Bushaltestelle „Seeburger Straße“ mit 4 Haltestellen, dem Neubau von Parkplätzen und Nebenanlagen, Ortsteil Ebergötzen in der vom Ing. Lüdecke erarbeiteten Planung zu geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 713.101,85 Euro wird in der vorlie-genden Form zugestimmt. 

Die Finanzierung wird wie folgt vorgesehen: 

LNVG 448.340,57 Euro 

ZVSN 140.534,70 Euro 

Landkreis Göttingen 23.296,45 Euro 

Samtgemeinde 50.465,07 Euro 

Gemeinde 50.465,07 Euro 

Mit der Maßnahme wird nach Erteilung des Bewilligungsbescheides begonnen. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

zu 11. 

Grundsatzbeschluss über die Nutzungsänderung Kindertagesstätte zur Krippennut-zung einschl. Nebengebäude zur Nutzung Büro Kindertagesstätte 

Es wird Bezug auf die Ausführungen aus der Sitzung des Jugendausschusses am 12.03.2019 genommen, in der bereits der Grundsatzbeschluss für die Nutzungsänderung dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen wurde. Anlehnend an diesen Beschluss wurde im Verwaltungsausschuss nochmals eine geänderte Fassung empfohlen, die wie folgt vom Rat ebenfalls zu beschließen war. Es ergeht sodann folgender 

Beschluss: 

Der Rat beschließt aufgrund der Anmeldesituation zum Sommer 2019 für das Kindergar-tenjahr 2019/2020 die Einrichtung einer zweiten Krippengruppe im Max und Moritz Kinder-garten. 

Der Umnutzung des Kindergartengebäudes zur Krippennutzung gem. des Nutzungsände-rungsantrages einschl. Umnutzung des Nebengebäudes zu Bürozwecken für den Kinder-garten wird in der Form der Planung des Architekten Bringmann vom 04.03.2019 und des Bauantrages vom 16.04.2019 sowie entsprechender Ergänzungen und Auflagen durch Änderungen im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens zu vorläufig geschätzten Baukos-ten in Höhe von 135.000,- Euro und 15.000,- Euro für Inventar zugestimmt. 8 

Für die Maßnahme wurde ein Antrag auf Förderung in Höhe von 92,3 % der ungedeckten Kosten nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Aus-bau der Tagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren an das Land Niedersachsen gestellt. Zurzeit stehen hier keine Mittel zur Verfügung. Für den Fall, dass wider Erwarten keine Mittel mehr vom Land bereitgestellt werden, ist die Maßnahme im Nachtragshaushalt ent-sprechend durch Eigenmittel abzusichern, in jedem Fall jedoch bis zur Mittelbewilligung vorzufinanzieren. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

zu 12. 

Bebauungsplan Nr. 027 „An der Neustadt“ der Gemeinde Ebergötzen, Ortsteil 

Ebergötzen, 

a) Aufstellungsbeschluss 

b) Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung 

c) Zustimmung zum Entwurf 

d) Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung 

e) Beschlussfassung über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 

Es wird Bezug auf die Vorlage zur 20. Sitzung des Verwaltungsausschusses genommen. Es ergeht sodann folgender 

Beschluss: 

a) Der Rat der Gemeinde Ebergötzen beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Neustadt“ in Ebergötzen im beschleunigten Verfah-ren gemäß § 13a BauGB. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

b) Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1). Der betroffenen Öffentlichkeit wird Gele-genheit zur Stellungnahme im Rahmen der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ge-geben. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

c) Dem Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Neustadt“ – ins-besondere mit dem Hinweis, dass es sich bei den Straßen um Privatstraßen handelt – mit Begründung wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

d) Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB wird beschlossen 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

e) Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher 

Belange durchzuführen 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 9 

zu 13. 

Einführung einer Beitragsstaffel ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 für die Max 

und Moritz Kindertagesstätte 

Es wird auf die umfangreichen Erläuterungen zu der 3. Sitzung des Kindergartengremiums und der 5. Sitzung des Ausschusses für Jugend und Sport genommen. 

Vorschlag zur Staffel: 

Das monatliche Nutzungsentgelt wird wie folgt gestaffelt und festgesetzt: 

Für die Inanspruchnahme der Max und Moritz Kindetagesstätte wird ein Nutzungsentgelt erhoben. Das Nutzungsentgelt wird nach Selbsteinschätzung des zu versteuernden Jah-reseinkommens der Sorgepflichtigen und aller zum Haushalt gehörenden Personen ge-staffelt festgesetzt. 

Stufe 1 Einkommen von 0 – 75.000 € ergibt Einkommensstufe 1 (100 %) 

Stufe 2 Einkommen von 75.000 € – 100.000 € ergibt Einkommensstufe 2 (125 %) 

Stufe 3 Einkommen ab 100.000 € ergibt Einkommensstufe 3 (150%) 

Einkommensstufe 1 2 3 

Regelgruppe halbtags 

Betreuung 7.30 Uhr bis 12.45 Uhr 154,00 € 192,50 € 231,00 € 

Regelgruppe dreivierteltags 

Betreuung 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr 182,00 € 227,50 € 273,00 € 

Ganztagsgruppe 

Mo. bis Do. 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr 

Freitag 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr 215,00 € 268,75 € 322,50 € 

Krippengruppe 

Kernbetreuung 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr 230,00 € 287,50 € 345,00 € 

Kernbetreuung 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr 284,00 € 355,00 € 426,00 € 

Kernbetreuung 

Mo. bis Do. 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr 

Freitag 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr 313,00 € 391,25 € 469,50 € 

Sonderöffnungszeit am Freitag 

14.00 Uhr bis 15.30 Uhr 9,50 € 11,80 € 14,25 € 

Geschwisterkinder zahlen die Hälfte des jeweils gültigen Nutzungsentgeltes. Jedes weitere Geschwisterkind, das gleichzeitig die Einrichtung besucht, ist beitragsfrei. Dieses gilt nicht, wenn bereits ein Kind gesetzlich beitragsfrei gestellt ist. 10 

Sind Kinder aufgrund landesrechtlicher Vorgaben beitragsfrei, ist für die Betreuungszeit von bis zu 8 Stunden kein Nutzungsentgelt zu entrichten. Die Inanspruchnahme von Betreuungsumfang darüber hinaus ist beitragspflichtig. 

Eltern können einen auf Antrag auf Zuschuss zum Elternbeitrag aus Mitteln der wirtschaftlichen Jugendhilfe des Landkreises Göttingen stellen. Das Nutzungsentgelt reduziert sich um den Zuschussbetrag. Es ergeht sodann folgender 

Beschluss: 

Der Einführung einer Beitragsstaffel in der Max und Moritz Kindertagesstätte, in der dem Kindergartengremium mit der Vorlage in seiner Sitzung am 21.05.2019 vorgestellten und abgeänderten Form, die Bestandteil des Beschlusses ist, wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

zu 14. 

Beschlussfassung über eine geänderte Ordnung für die Max und Moritz 

Kindertagesstätte 

Es wird Bezug auf die bereits übermittelte Ordnung der Kindertagesstätte genommen, die ebenfalls im Kindergartengremium und Jugendausschuss behandelt wurde. Es ergeht sodann folgender 

Beschluss: 

Die Ordnung für die Max und Moritz Kindertagesstätte Ebergötzen, gültig ab 01.08.2019, wird in der vorliegenden Form beschlossen. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

zu 15. 

Beschlussfassung über die finale Endfassung des Qualitätshandbuches für die 

Max und Moritz Kindertagesstätte 

Es wird auf die Ausführungen im Kindergartengremium, Jugendausschuss und Verwaltungsausschuss verwiesen und auf die Übersendung der finalen Endfassung als Datei. Es ergeht sodann folgender 

Beschluss: 

Das Qualitätshandbuch für die Max und Moritz Kindertagesstätte wird in der vorliegenden Form beschlossen. Es ist einer jährlichen Überprüfung zum Ende des jeweiligen Kindergartenjahres zu unterziehen. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 11 

zu 16. 

Beschlussfassung über die Kindergartenbedarfsplanung für die Gemeinde 

Ebergötzen nach dem Leitfaden zur Planung der Kindertagesbetreuung im 

Landkreis Göttingen 

Es wird auf die Vorlage verwiesen, die zur 6. Sitzung des Ausschusses für Jugend am 19.06.2019 übermittelt wurde, sowie auf die Ausführungen in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 25.06.2019. 

Es ergeht sodann folgender 

Beschluss: 

Die vom Landkreis Göttingen in Auftrag gegebene Kindergarten-Bedarfsplanerhebung der Zahlen für die Max und Moritz Kindertagesstätte der Gemeinde Ebergötzen für das Kindergartenjahr 2019/2020 und die Prognoseberechnungen des tatsächlichen Bedarfs bis einschl. des Jahres 2022 mit Angabe der notwendigen Maßnahmen werden in der vorliegenden Form beschlossen. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

zu 17. 

Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung bei den Baukosten für die 

Mehrzweckhalle Holzerode 

Nach Ausschreibung der Maßnahme wurde festgestellt, dass der Haushaltsansatz von 60.000,- Euro um ca. 4.000,- Euro überschritten wird. Diese Mittel wurden in den I. Nachtragshaushalt eingearbeitet, müssen jedoch auch bis zur Genehmigung vorfinanziert werden. 

Jetzt kommen noch zusätzliche Arbeiten der Firma Heddergott in Höhe von 5.112,09 Euro und der Firma MS- Moritz Sander in Höhe von 1.908,52 Euro hinzu, die überplan zu leisten sind. 

Auch die Architektenleistungen können sich dadurch erhöhen, es wird vorgeschlagen, vorsorglich einer überplanmäßigen Auszahlung bis zur Höhe von 18.000,- Euro zuzustimmen und auch der Beauftragung der zusätzlichen Arbeiten zuzustimmen. Sie sind bei LEADER angemeldet worden, wir erhalten jedoch da die Höchstförderung, so dass diese zu unseren Lasten gehen werden.

Es ergeht sodann folgender 

Beschluss: 

Der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung bei den Baukosten der Mehrzweckhalle in Höhe bis zu 18.000,- Euro wird zugestimmt, Die Leistung ist zeitlich unabweisbar, da die Maßnahme ansonsten nicht fristgerecht fertiggestellt werden kann und die Förderung gefährdet würde. Die Deckung erfolgt aus den liquiden Mitteln. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

zu 18. 

Behandlung von Anfragen und Anregungen 

Anfragen und Anregungen sind nicht vorliegend. 

zu 19. 

Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde 

Es werden keine Fragen gestellt. 

zu 20. 

Schließung der Sitzung 

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 20.00 Uhr. 

(Detlef Jurgeleit) (Stefan Curdt) 

Bürgermeister Schriftführer 

 

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier.

Niederschrift 15. öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am  19.02.2019

N i e d e r s c h r i f t 

über die 15. öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am Dienstag, 19.02.2019, 19.00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen 

——————————————————————————————-

Anwesend: Bürgermeister Jurgeleit als Vorsitzender 

Ratsmitglied Bornemann 

Ratsmitglied Peschke 

Ratsmitglied Baran 

Ratsmitglied Bährens 

Ratsmitglied Isermann 

Ratsmitglied Böhme 

Frau Bartus-Deutsch als Verwaltungsvertreterin des Bürgermeisters (gleichzeitig Protokollführerin) 

——————————————————————————————-

T a g e s o r d n u n g 

1) Eröffnung der Sitzung 

2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder 

3) Feststellung der Beschlussfähigkeit 

4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 

5) Genehmigung von Niederschriften 

a) über die 13. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 04.12.2018 

b) über die 14. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 08.01.2019 

6) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 

und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses 

7) Bebauungsplan Nr. 018 „Gewerbegebiet Vöhrwiese“, 5. Änderung, der Gemeinde 

Ebergötzen, Ortsteil Ebergötzen 

a) Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 08.01.2019 

b) Erneute Abwägung über Anregungen und Bedenken 

c) Beschlussfassung als Satzung 

d) Beschlussfassung der Begründung 

8) Bebauungsplan Nr. 014 „Am Sportplatz“, 4. Änderung, der Gemeinde Ebergötzen, 

Ortsteil Holzerode; Beschlussfassung über die Ergänzung eines Hinweises auf der 

Planunterlage 2 

9) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde 

Den anwesenden Zuhörern wird Gelegenheit gegeben, Fragen an den Rat und die Ver-waltung zu richten. Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen. 

10) Behandlung von Anfragen und Anregungen 

11) Schließung der Sitzung 

________________________________________________________________________ 

zu 1. 

Eröffnung der Sitzung 

Bürgermeister Jurgeleit begrüßt die Anwesenden zur 15. öffentlichen Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen in der Legislaturperiode 2016 bis 2021 und eröffnet die Sitzung um 19.00 Uhr. 

zu 2. 

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder 

Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung fest. Weiterhin stellt er fest, dass sieben Ratsmitglieder anwesend sind. Die Ratsmitglieder Curdt, Müller, Schmülling und Andree fehlen entschuldigt. 

zu 3. 

Feststellung der Beschlussfähigkeit 

Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat beschlussfähig ist. 

zu 4. 

Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 

Es liegen keine Anträge zur Änderung der Tagesordnung vor. Der Gemeinderat stimmt der Tagesordnung einstimmig zu. Bürgermeister Jurgeleit stellt die Tagesordnung in der bestehenden Form fest. 

zu 5. 

Genehmigung von Niederschriften 

a) über die 13. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 04.12.2018 

b) über die 14. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 08.01.2019 

Die Niederschriften über die 13. Sitzung vom 04.12.2018 sowie die 14. Sitzung vom 08.01.2019 des Rates der Gemeinde Ebergötzen werden einstimmig genehmigt, gegen Form und Inhalt bestehen keine Einwände. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 3 

zu 6. 

Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 

und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses 

• Bürgermeister Jurgeleit berichtet über die Neuverpachtung des Cafés am Brotmuseum am Herrn Thorsten Liebscher zum 01.04.2019, Saisoneröffnung ist voraussichtlich der 02.04.2019, 

• Die Sammeltermine für die Spendenfahrt in die Patengemeinde Aba wurden veröf-fentlicht, voraussichtlich am 28.03.2019 wird die Fahrt durchgeführt, 

• Bürgermeister Jurgeleit erläutert die bevorstehenden Baumaßnahmen an der Mehrzweckhalle Holzerode. Die Submission der Gewerke erfolgt am 04.03.2019, 

• Die Bushaltestelle Seeburger Straße ist in das ÖPNV-Förderprogramm für 2019 aufgenommen worden, Einzelheiten werden momentan noch mit den übrigen Zuschussgebern wie ZVSN, Landkreis und Samtgemeinde Radolfshausen abschließend geklärt. Danach erfolgt die abschließende Beschlussfassung über die Maßnahme. 

zu 7. 

Bebauungsplan Nr. 018 „Gewerbegebiet Vöhrwiese“, 5. Änderung, der Gemeinde 

Ebergötzen, Ortsteil Ebergötzen 

a) Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 08.01.2019 

b) Erneute Abwägung über Anregungen und Bedenken 

c) Beschlussfassung als Satzung 

d) Beschlussfassung der Begründung 

Es wird Bezug genommen auf die Unterlagen, die per E-Mail laufend zu diesem Bebauungsplan zur Verfügung gestellt wurden. Leider hat das Büro Keller eine fehlerhafte Abwägung vorgenommen, so dass das alte Verfahren aufzuheben ist und die Abwägung sowie der Satzungsbeschluss neu gefasst werden müssen. Bedauerlicherweise hat dies auch eine erneute Bekanntmachung zur Rechtskrafterlangung im Amtsblatt zur Folge. 

Die Verwaltung hatte das gesamte Verfahren bereits abgeschlossen und auch alle Behörden hatten eine beglaubigte Ausfertigung erhalten. Es handelt sich hier um eine sehr missliche Angelegenheit, was nunmehr doppelte Arbeit und auch für die Bauherren, analog zu B-Plan 014, Verzögerungen nach sich zieht. Gleichwohl muss die Arbeit getan werden, da die Fachaufsicht Bauen des Landkreises Göttingen Einspruch erhoben hat. 

Es ergeht sodann folgender 

Beschluss: 

a. Der Satzungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 018 „Gewerbegebiet Vöhrewiese“ wird aufgehoben. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 4 

b. Der Rat beschließt die Abwägung zu der vorgebrachten Anregung wie in der Vorlage vom Planer mit Schreiben vom 18.12.2018, geändert mit Schreiben vom 23.01.2019, vorgeschlagen. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

c. Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 018 „Gewerbegebiet Vöhrewiese“ wird aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 sowie § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. Seite 3634) sowie § 58 Abs. 2 des Nieder-sächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.576) in der zuletzt geltenden Fassung erneut als Satzung beschlossen. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

d. Der Begründung wird gem. § 9 Abs. 8 BauGB zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

zu 8. 

Bebauungsplan Nr. 014 „Am Sportplatz“, 4. Änderung, der Gemeinde Ebergötzen, 

Ortsteil Holzerode; Beschlussfassung über die Ergänzung eines Hinweises auf der 

Planunterlage 

Ratsmitglied Bährens verlässt als Betroffener den Raum. Es wird auf den bereits übermittelten Vorgang des Büros Keller verwiesen. Der Hinweis hätte auf der Planausfertigung stehen müssen, dieses ist leider vom Büro Keller versäumt worden. Für die Verwaltung gibt es noch einige Fragen zu klären, denn heute ist eine neue Urschrift eingegangen, auf dem zwar der Hinweis aufgebracht ist, wenn aber der Satzungsbeschluss nicht aufgehoben wird und die Veröffentlichung im Amtsblatt Rechtsgültigkeit behält, erschließt sich nicht, woraus diese heutige Beschlussfassung ersichtlich ist. 

Ziel soll sein, dass im Sinne der Bauherren Bährens die Angelegenheit unkompliziert zu Ende gebracht werden kann. Nichtsdestotrotz findet die heutige nachfolgende Ratssitzung ausschließlich wegen dieser vom Planer verursachten Mängel statt, ganz zu schweigen von dem Verwaltungsaufwand, den das Ganze mit sich gebracht hat. 

Trotzdem hat der Bauherr noch die Schwierigkeit, dass sein Bauvorhaben in Bezug auf das Garagendach dem Plan entgegensteht. Da aber keine weiteren Verzögerungen in Kauf genommen werden sollen, soll auf diesem Weg die schnellste Möglichkeit zur Heilung des offensichtlichen Mangels gefunden werden. 

Es ergeht sodann folgender  

Beschluss: 

Der Rat beschließt die Ergänzung des in den Planunterlagen enthaltenen Hinweises in der folgenden Form: 

„Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014 „Am Sportplatz“ ersetzt für ihren Geltungsbereich den ursprünglichen Bebauungsplan und seine 1. Änderung. Für sie ist die BauNVO 1990 in der aktuell geltenden Fassung anzuwenden. Die örtliche Bauvorschrift gilt wie dargestellt weiterhin“. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

Ratsmitglied Bährens nimmt wieder am Sitzungstisch Platz. 

zu 9. 

Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde 

Bürgermeister Jurgeleit erläutert die Sachstände zur Verpachtungssituation des Café am Brotmuseum sowie der Verlängerung des Fußweges an der Schäfergasse. 

zu 10. 

Behandlung von Anfragen und Anregungen 

Anfragen und Anregungen sind nicht vorliegend. 

zu 11. 

Schließung der Sitzung 

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 19.25 Uhr. 

(Detlef Jurgeleit) (Hiltrut Bartus-Deutsch) 

Bürgermeister Verwaltungsvertreterin 

 

 

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier.

Niederschrift 12. Sitzung des Werksausschusses der Gemeinde Ebergötzen in der Legislaturperiode 2016 bis 2021 am 25.06.2019 

N i e d e r s c h r i f t 

über die 12. Sitzung des Werksausschusses der Gemeinde Ebergötzen in der Legislaturperiode 2016 bis 2021 am Dienstag, den 25.06.2019, 16.00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Ebergötzen, Bergstr. 18 im Ortsteil Ebergötzen 

——————————————————————————————-

Anwesend: Bürgermeister Jurgeleit als Vorsitzender 

Ratsmitglied Bornemann 

Ratsmitglied Müller 

Ratsmitglied Bährens 

Frau Bartus-Deutsch, Werksleiterin (gleichzeitig Protokollführerin) 

——————————————————————————————-

T a g e s o r d n u n g 

Öffentliche Sitzung 

1. Eröffnung der Sitzung 

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmit-glieder 

3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 

4. Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 

5. Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Werksausschusses 

der Gemeinde Ebergötzen am 13.02.2019 

6. Mitteilungen des Bürgermeisters aus dem Eigenbetrieb 

7. Beschlussfassung über einen 1. Nachtrags zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes 

„Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ für das Wirtschaftsjahr 2019 

8. Behandlung von Anfragen und Anregungen 

9. Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde 

Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu richten. Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen. 

10. Schließung der Sitzung 

_______________________________________________________________________
zu 1. 

Eröffnung der Sitzung 

Bürgermeister Jurgeleit begrüßt die Anwesenden zur 12. Sitzung des Werksausschusses der Gemeinde Ebergötzen in der Legislaturperiode 2016 bis 2021 und eröffnet die Sitzung um 16.00 Uhr. 

zu 2. 

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmit-glieder 

Bürgermeister Jurgeleit stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung fest. Er stellt überdies fest, dass drei ordentliche Mitglieder anwesend sind. 

zu 3. 

Feststellung der Beschlussfähigkeit 

Bürgermeister Jurgeleit stellt fest, dass der Werksausschuss beschlussfähig ist. 

zu 4. 

Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 

Anträge zur Tagesordnung liegen nicht vor. Bürgermeister Jurgeleit stellt die Tagesord-nung in der bestehenden Form fest. 

zu 5. 

Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Werksausschusses der Gemeinde Ebergötzen am 13.02.2019 

Die Niederschrift über die 11. Sitzung vom 13.02.2019 des Werksausschusses der Ge-meinde Ebergötzen wird einstimmig genehmigt, gegen Form und Inhalt bestehen keine Einwände. 

zu 6. 

Mitteilungen des Bürgermeisters aus dem Eigenbetrieb 

• Die Esche am Museum ist verholzt, 

• Das Abwasser am Museum ist nicht funktionsfähig. Firma Hesse hat geprüft und einige Schadstellen gefunden. Die Rohre setzen sich zu, 

• Instandsetzungen im vorderen Bereich sind in Eigenleistung möglich, größere fi-nanzielle Aufwendungen sind im diesem Jahr nicht möglich. 

Die übrigen Mitteilungen werden im Rahmen der nachfolgenden Sitzungen des Verwal-tungsausschusses und Gemeinderates bekannt gegeben. 3 

zu 7. 

Beschlussfassung über einen 1. Nachtrags zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes 

„Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ für das Wirtschaftsjahr 2019 

Die Unterlagen wurden übermittelt und die Umstände für die Erstellung sind hinlänglich bekannt. Die missliche Vermietungssituation mit dem erneuten Pächterwechsel kann man für die negative Entwicklung verantwortlich machen. Um dem hier entgegenzuwirken, wird die Gemeinde Ebergötzen die einmalige Einlage zur Verfügung stellen und außerdem auf die Verwaltungskostenumlage verzichten. Es ergeht sodann folgender 

Beschluss: 

Dem Verwaltungsausschuss und Gemeinderat wird vorgeschlagen, wie folgt zu beschlie-ßen: 

a. Der 1. Nachtrag des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ für das Wirtschaftsjahr 2019 mit Erfolgs- und Vermögensplan wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

b. Der Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2022 wird in der vorliegenden Form zur Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

zu 8. 

Behandlung von Anfragen und Anregungen 

Anfragen und Anregungen sind nicht vorliegend. 

zu 9. 

Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde 

Es sind keine Einwohner anwesend. 

zu 10. 

Schließung der Sitzung 

Bürgermeister Jurgeleit schließt um 16.10 Uhr die Sitzung. 

(Detlef Jurgeleit) (Hiltrut Bartus-Deutsch) 

Bürgermeister Verwaltungsvertreterin 

 

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: Konsolidierter Gesamtabschluss der Gemeinde Ebergötzen und dem Eigenbetrieb Grundstücksverwaltung Brotmuseum

Konsolidierter Gesamtabschluss der Gemeinde Ebergötzen und dem Eigenbetrieb „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ sowie die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2015 .

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2019 gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 Nds. Kommunalverfassungsgesetz den konsolidierten Gesamtabschluss der Gemeinde Ebergötze und dem Eigenbetrieb ,.Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen und dem Bürgermeister für dieses Jahr vorbehaltlose Enllastung erteilt. Diese Beschlüsse sind nach§ 129 Abs. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz der Kommunalaufsichtsbehörde mitgeteilt worden und werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der konsolidierte Gesamtabschluss (ohne Forderungsübersichten) für das Jahr 2015 liegt in der Zeit vom

22.Juli 2019 bis 05. August 2019

Während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Dienstag 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) im Gemeindebüro Ebergötzen, Bergstraße 18, Ebergötzen, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

(Detlef Jurgeleit)
Bürgerrnelster

ARCHIV: Stellenausschreibung: Verwaltungsbeschäftigte / einen Verwaltungsbeschäftigten (w/m/d) zum 1.12.2019

 

 

Gemeinde Ebergötzen

Der Bürgermeister

pastedGraphic.png

Stellenausschreibung

Sie suchen neue Herausforderungen? Sie suchen eine erfüllende Tätigkeit in einem abwechslungsreichen Arbeitsfeld? …

…Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Die Gemeinde Ebergötzen –

Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Radolfshausen – 

sucht zum 01.12.2019

eine Verwaltungsbeschäftigte / 

einen Verwaltungsbeschäftigten (w/m/d)

Die Anstellung erfolgt zunächst befristet für einen Zeitraum von einem Jahr und wird anschließend, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts, entfristet.

Sie erwartet ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet, mit den Aufgabenschwerpunkten: 

  • Sitzungsvorbereitungen der Gremien und Ausschüsse, 
  • Koordination der Abarbeitung gefasster Beschlüsse einschließlich der Weitergabe von Vorgängen, 
  • Führen des Schriftverkehrs und die Terminkoordinierung,
  • Geschäftsleitung des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“,
  • Personalsachbearbeitung (Mitarbeiter*innen der KiTa, Bauhof, Reinigungskräfte, geringfügig Beschäftigte pp),
  • Bearbeitung von Fördermittelanträgen,
  • Gebäudemanagement.

Gesucht wird eine Persönlichkeit mit der Befähigung zur selbständigen Arbeit, guter Auffassungsgabe und Entscheidungsfreude. Eine mehrjährige Berufserfahrung in der Kommunalverwaltung, Kenntnisse im kommunalen Rechnungswesen oder gleichwertiger praktischer Erfahrung sowie ein besonderes Verständnis für lokale Belange und Themen sind wünschenswert.

Sie bringen mit:

  • Eine abgeschlossene Ausbildung zur / zum Verwaltungsfachangestellten oder eine vergleichbare kaufmännische Ausbildung mit Berufserfahrung,
  • Kenntnisse in den Grundlagen des NKomVG, BauGB, Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) und sonstigen einschlägigen kommunalrechtlichen Vorschriften, 
  • Handlungssicherheit mit üblicher Büro-Software,
  • Bereitschaft zum Ableisten von Dienst zu den Öffnungszeiten in den Nachmittagsstunden und für den Sitzungsdienst in den Abendstunden.

Wir bieten Ihnen:

  • Ein vielseitiges Aufgabenfeld, Verantwortung und vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten,
  • Vergütung nach den Regelungen des TVöD,
  • eine Teilzeitstelle (30 Stunden/Woche),
  • eine umfassende Einarbeitung und Unterstützung,
  • administrative personelle Unterstützung durch geringfügig beschäftigte Mitarbeiter,
  • 30 Tage Urlaub (bei einer 5-Tage-Woche),
  • Familienfreundlichkeit (z. B. durch Gleitzeit).

Der Vorrang nach dem Schwerbehindertengesetz bzw. dem Gleichstellungsgesetz bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung findet Berücksichtigung.

Haben wir Sie neugierig gemacht? Dann senden Sie Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 15.09.2019 an die Gemeinde Ebergötzen, Bergstr. 18 in 37136 Ebergötzen. 

Haben Sie noch Fragen? Dann stehen Ihnen Herr Bürgermeister Jurgeleit und Frau Bartus-Deutsch unter der Telefonnummer 05507-7310 gern zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie!

Öffentliche Bekanntmachung: Bebauungsplan Nr. 27 An der Neustadt, 4. Änderung

Bebauungsplan Nr. 27 „An der Neustadt“, 4. Änderung“

Aufstellungsbeschluss Öffentliche Auslegung
Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBI. 1 Seite 3634) hat der Rat der Gemeinde Ebergötzen am 25.06.19 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Neustadt“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB i.V.m. §§ 13, 3 (2) und 4 (2) BauGB und gleichzeitig die Auslegung des Entwurfes mit Begründung beschlossen.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung umfasst die gesamte Fläche des Bebauungsplanes Nr. 27. Er befindet sich im Nordwesten des Kernortes Ebergötzen westlich der Straße „Neustadt“ und wird wie auf der Karte im Maßstab 1 :5.000 dargestellt begrenzt:
Amtliche Karte LGN

Ziel und Zweck der Planung
Für den Bereich des Bebauungsplanes sind bislang nur Bauanträge für Wohnhäuser entstanden. Die wenigen verbleibenden Flächen könnten nach der Zweckbestimmung eines Mischgebietes nur noch gewerblich bebaut werden, da ansonsten das festgesetzte Ziel einer Mischung aus nicht wesentlichen störendem Gewerbe und Wohnen nicht erreicht würde. Da derzeit nicht erkannt werden kann, dass ein Interesse an einer gewerblichen Nutzung im Geltungsbereich besteht oder zu erwarten ist, wird dies als Anlass gesehen, das bisherige städtebauliche Ziel der Nutzungsmischung aufzugeben. Stattdessen soll der bisherigen Entwicklung Rechnung getragen und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes dem Wohnen vorbehalten bleiben.
Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Neustadt“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 18. Juli 2019 bis einschließlich 19. August 2019
in der Gemeindeverwaltung Ebergötzen, Bergstr. 18, 37136 Ebergötzen während der Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag: 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
sowie im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten
Montag: 7.30 Uhr- 12.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch: 9.00 Uhr- 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr- 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr- 12.00 Uhr
(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich)
öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können ebenfalls auf der Website der Gemeinde Ebergötzen www.ebergoetzen.de eingesehen werden.

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird bekannt gemacht, dass die 4. Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden soll. Die Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung von weniger als 20.000 m2 wird nicht überschritten. Die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes steht im Zusammenhang mit der Innenentwicklung Ebergötzens im Sinne des § 13a (1) BauGB.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. -vorprüfung wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nicht durchgeführt.
Der Entwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abge­geben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Neustadt“ unberücksichtigt bleiben.

Die zugehörigen PDFs zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier:
EB18 An der Neustadt, 4. Änderung – Bebauungsplan 27-6-2019.pdf
EB18 An der Neustadt, 4. Änderung – Bebauungsplan DIN A4 27-6-2019.pdf
EB18 An der Neustadt, 4. Änderung – Begründung 27-6-2019.pdf
Öffentliche Bekanntmachung: Bebauungsplan Nr. 27 An der Neustadt, 4. Änderung

Öffentliche Bekanntmachung: 12. Sitzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der Gemeinde Ebergötzen am 25.6.19

Öffentliche Bekanntmachung

Am Dienstag, 25. Juni 2019, 16.00 Uhr, findet im Gemeindebüro, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen die 12. Sitzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der Gemeinde Ebergötzen statt. Die Sitzung ist öffentlich.

Tagesordnung
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Werksausschusses der Gemeinde Ebergötzen am 13.02.19
6) Mitteilungen des Bürgermeisters aus dem Eigenbetrieb
7) Beschlussfassung über einen 1. Nachtrags zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ für das Wirtschaftsjahr 2019
8) Behandlung von Anfragen und Anregungen
9) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu richten.
Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen.
10) Schließung der Sitzung

(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister

Die vollständige Nachricht zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier zum Download.

Öffentliche Bekanntmachung: 16. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 25.6.19

Öffentliche Bekanntmachung

Am Dienstag, 25. Juni 2019, 19.00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen die 16. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen statt. Die Sitzung ist öffentlich.

Tagesordnung
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 19.02.19.
6) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und über
wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses·
7) Beschluss über den. konsolidierten Gesamtabschluss 2014 der Gemeinde Ebergötzen und dem Eigenbetrieb „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ sowie Entlastung des Bürgermeisters
8) Beschluss über den konsolidierten Gesamtabschluss 2015 der Gemeinde Ebergötzen und
dem Eigenbetrieb „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ sowie Entlastung des Bürgermeisters
9) Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2019 mit I. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Grundstücksverwaltung Brotmuseum der Gemeinde Ebergötzen
10) Grundsatzbeschluss über den Neubau der Bushaltestelle „Seeburger Straße“ mit
4 Haltestellen, dem Neubau von Parkplätzen und Nebenanlagen, Ortsteil Ebergötzen . .
11) Grundsatzbeschluss über die Nutzungsänderung Kindergarten zur Krippennutzung einschl. Nebengebäude zu Archiv- und Kindergartennutzung
12) Bebauungsplan Nr. 027 „An der Neustadt“ der Gemeinde Ebergötzen, Ortsteil Ebergötzen,
a) Aufstellungsbeschluss
b) Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung
c) Zustimmung zum Entwurf
d) Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung
e) Beschlussfassung über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
13) Einführung einer Beitragsstaffel ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 für die Max und Moritz Kindertagesstätte
14) Beschlussfassung über eine geänderte Kindergartenordnung für die Max und Moritz Kindertagesstätte
15) Beschlussfassung über die finale Endfassung des Qualitätshandbuches für die Max und Moritz Kindertagesstätte
16) Beschlussfassung über die Kindergartenbedarfsplanung für die Gemeinde Ebergötzen nach dem Leitfaden zur Planung der Kindertagesbetreuung im Landkreis Göttingen
17) Behandlung von Anfragen und Anregungen
18) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu richten.
Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen.
19) Schließung der Sitzung

(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister

Die vollständige Nachricht zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier zum Download.

Öffentliche Bekanntmachung: 6. Sitzung des Ausschusses für Jugend und Sport der Gemeinde Ebergötzen am 19.06.2019

Öffentliche Bekanntmachung
Am Mittwoch, 19. Juni 2019, 18.30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen die 6. Sitzung des Ausschusses für Jugend und Sport der Gemeinde Ebergötzen statt.
Die Sitzung ist öffentlich.

1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses
6) Beschlussfassung über die finale Fassung des Qualitätshandbuches für den Max und Moritz Kindergarten
7) Beschlussfassung über die Kindergartenbedarfsplanung für die Gemeinde Ebergötzen nach dem Leitfaden zur Planung der Kindertagesbetreuung im Landkreis Göttingen
8) Behandlung von Anfragen und Anregungen
9) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu richten. Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen.
10) Schließung der Sitzung

(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier

Öffentliche Bekanntmachung: 5. Sitzung des Ausschusses für Jugend und Sport der Gemeinde Ebergötzen am 21.5.2019

Öffentliche Bekanntmachung
Am Dienstag, 21. Mai 2019, 18.30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen die 5. Sitzung des Ausschusses für Jugend und Sport der Gemeinde Ebergötzen statt.
Die Sitzung ist öffentlich.

Tagesordnung
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Jugend und Sport am 12.03.19
6) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
7) Vorstellung des Handbuches Qualitätsmanagement Max und Moritz Kindergarten
8) Einführung einer Beitragsstaffel ab dem Kindergartenjahr 2019/2020
9) Beschlussfassung über eine geänderte Kindergartenordnung
10) Bericht voraussichtliche Belegungssituation Kindergartenjahr 2019/2020
11) Bericht über den Stand des Bauantrages zur Nutzungsänderung zu einer weiteren Krippengruppe
12) Behandlung von Anfragen und Anregungen
13) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
Die anwesenden Zuhörer erhalten Gelegenheit, Fragen an den Rat und die Verwaltung zu richten.
Fragen, die den persönlichen Bereich berühren, sind nicht zugelassen.
14) Schließung der Sitzung

(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier

Information über die Erteilung eines Auftrages: Kindergarten Ebergötzen

Information nach § 20 Absatz 3 VOB/A bzw. § 30 Absatz 1 UVgO über die Erteilung eines Auftrages:
Vergabenummer: 3173-001
Ort: Kindergarten Ebergötzen, Herzberger Str. 38, 37136 Ebergötzen
Beauftragtes Unternehmen: Möbelschreinerei Engelhardt,Am Bökelern 9, Ebergötzen
Bearbeitung: sof. ab Auftragserteilung, Fertigstellung 31.7.19 spätestens 30.9.19

Die gesamte Information über diese Beauftragung entnehmen Sie bitte der anhängenden PDF.

Information über die Erteilung eines Auftrags: Abdichtungsarbeiten und Herrichtung Außenanlage

Information nach § 20 Absatz 3 VOB/A bzw. § 30 Absatz 1 UVgO über die Erteilung eines Auftrages:
Vergabenummer: 3089-001
Auftragsgegenstand: Abdichtungsarbeiten und Herrichtung Außenanlage
Ort: Mehrzweckhalle, Am Sportplatz 9, 37136 Ebergötzen- OT Holzerode
Beauftragtes Unternehmen: MS-Dienstleistungen, Moritz Sander, Kattenborg 26, 37120 Bovenden
Bearbeitung: 23.04.2019 – 14.06.2019

Die gesamte Information über diese Beauftragung entnehmen Sie bitte der anhängenden PDF.

Gemeinde Ebergötzen erhält Mittel aus dem LEADER-Programm für die Sanierung der Mehrzweckhalle Holzerode

Die 1973 errichtete Mehrzweckhalle (MZH) Holzerode ist der kulturelle Mittelpunkt des Ortes. Ihre Nutzung ist auf zwei Säulen aufgebaut. Sie ist zum einen Veranstaltungsort für große Veranstaltungen wie z.B. die Kirmes, Kulturabende, Bürgerversammlungen, Seniorenweihnachtsfeier pp. und zum anderen beherbergt die MZH die Laienspielgruppe von 1952 e.V. Holzerode und dient als Proberaum und als Gastspielort. In den Nebenräumen sind auch die zahlreichen Requisiten untergebracht.

Der zweite Schwerpunkt der MZH ist die Nutzung als Sportstätte. Der Turn- und Sportverein von 1921 e.V. Holzerode hat in der MZH seine Heimat gefunden und bietet dort täglich eine Vielzahl von sportlichen Aktivitäten wie z.B. Seniorendamengymnastik, Frauengymnastik, Volleyball, Zumba, Tischtennis, Gesundheitssport, Linedance, Ju-Jutsu, Stepaerobic und in den Wintermonaten das Fußballtraining der 1. Herrenmannschaft an. Die Halle ist durch das Sportangebot einerseits und durch die übrigen kulturellen Veranstaltungen täglich ausgelastet.

Der Bedarf an dieser Liegenschaft ist nach wie vor ungebrochen. Die MZH ist im Ort etabliert und nicht mehr wegzudenken. Vor dem Hintergrund der derzeitigen starken Bebauung in Holzerode ist davon auszugehen, dass entgegen des in der Region zu beobachteten demographischen Wandels, die Einwohnerzahl – insbesondere mit jungen Familien – stabil bleiben wird. Insofern wird hier auch in Zukunft Bedarf an derartigen Einrichtungen bestehen.

Die Aufrechterhaltung dieser wichtigen Liegenschaft ist unerlässlich für die Gemeinschaft in Holzerode. Es gibt im Ort keine alternative Ausweichmöglichkeit, in der sich derartige Veranstaltungen durchführen lassen. Das räumlich deutlich kleinere Gemeinschaftshaus „Alte Schule“ beherbergt den Männergesangverein, den Schützenverein sowie den Jugendraum und kann keine weiteren Gruppen mehr aufnehmen.

Die sukzessive Vernachlässigung der MZH hätte dazu führen können, dass die Mängel so erheblich werden, dass die Gemeinde die Kosten nicht mehr stemmen kann und die Liegenschaft aufgeben muss.

Insofern galt es frühzeitig, diesen signifikant wichtigen kulturellen Mittelpunkt und das Herz des dörflichen Zusammenseins am Leben zu erhalten und alles dafür Notwendige zu tun, die MZH in einem baulich und substanziell einwandfreien Zustand zu erhalten. So hat die Gemeinde mit Antrag vom 23.05.2018 entsprechende Mittel beim Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig beantragt. Mit Zuwendungsbescheid vom 12.07.2018 wurde die Mittel erfreulicherweise bewilligt.

Mit der nun bevorstehenden Sanierungsmaßnahme aus dem LEADER-Programm wird die Zusammenarbeit und die Initiierung, Organisation und Umsetzung von Projekten zur nachhaltigen Entwicklung in ländlichen Gebieten („LEADER-Region“) unterstützt. Die Maßnahme ist bis zum 30.06.2019 abzuschließen.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier als PDF.

Den Aushang zur Sanierung der Sanitäranlagen finden Sie hier als PDF

Öffentliche Bekanntmachung: Beschluss 5. Änderung (gemäß § 13a) des Bebauungsplanes Nr. 018 „Gewerbegebiet Vöhrewiese“

Bauleitplanung der Gemeinde Ebergötzen
Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 19.2.2019 die 5. Änderung (gemäß § 13a) des Bebauungsplanes Nr. 018 „Gewerbegebiet Vöhrewiese“ mit Örtlicher Bauvorschrift als Satzung beschlossen.
Aufgrund einer redaktionellen Richtigstellung der Abwägung, in deren Folge die Aufhebung der Textlichen Festsetzung Nr. 3 (Anpflanzung von Gehölzen) redaktionell zurückzunehmen ist, wird die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 018 „Gewerbegebiet Vöhrewiese“ mit Örtlicher
Bauvorschrift gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBI. I Seite 3634) erneut bekanntgemacht

Der Planbereich der 5. Änderung befindet sich im Südosten Ebergötzens südlich des Vöhreweges und wird wie auf der Karte im Maßstab 1:5.000 dargestellt begrenzt:

Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 018 „Gewerbegebiet Vöhrewiese“ mit Örtlicher Bauvorschrift und Begründung kann in der Gemeindeverwaltung Ebergötzen, Bergstr. 18, 37136
Ebergötzen während der Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr- 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 Uhr- 18.00 Uhr
sowie im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten
Montag: 7.30 Uhr- 12.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch 9.00 Uhr -12.00 Uhr u. 14.00 Uhr- 15.30 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr- 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr- 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr- 12.00 Uhr
(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich)
von jedermann eingesehen werden.

Jedermann kann über den Inhalt der 5. Änderung des Bebauungsplanes auch Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 5. Änderung des Bebauungsplanes in Kraft.
Weiterhin wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBI. I Seite 3634) auf die nachfolgenden Rechtsfolgen hingewiesen:
Unbeachtlich werden
1. nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzungen der dort bezeichneten
Verfahrens- und Formvorschriften,
2. ein unter Berücksichtigung des§ 214 Abs. 2a BauGB beachtlicher Fehler und
3. nach§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 5. Änderung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBI. I Seite 3634) über die Entschädigung von durch die 5. Änderung des Bebauungsplanes eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechende Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister

Die vollständige PDF zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier

Verpachtung des Geländes des ehemaligen Grillplatzes in Ebergötzen

Die Gemeinde Ebergötzen bietet das Gelände des ehemaligen Grillplatzes in Ebergötzen zur Verpachtung an. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine gewerbliche Nutzung jedoch ausgeschlossen ist.

Anfragen richten Sie bitte bis zum 31.05.2019 an die Gemeinde Ebergötzen, Bergstr. 18 in 37136 Ebergötzen (gerne auch per E-Mail: gemeindeebergoetzen@t-online.de). Telefonische Auskunft erteilt Frau Bartus-Deutsch unter 05507-7310.

Information über eine beschränkte Ausschreibung: Feste Einrichtung Kindergarten

(Ankündigung einer Beschränkten Ausschreibung)

Information nach § 19 Abs. 5 VOB/A über eine beabsichtigte Beschränkte Ausschreibung

Vergabeverfahren: Beschränkte Ausschreibung
Auftragsgegenstand: Feste Einrichtung
Ort: Kindergarten Ebergötzen, Herzberger Str. 38, 37136 Ebergötzen

Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung:
1 Stck. Wickeltischanlage mit fester Treppe mit riegelbarer Sicherungstür und Wickeltischauflage
1 Stck. Edelstahlbecken
1 Stck. Rückzugs-/Schlafpodestlandschaft, die Podestlandschaft bietet Platz für bis zu 13 Schlafplätze
auf Liegepolstern
13 Stck. Liegepolster, abnehmbarer Kunstlederbezug
15 Stck. Garderoben-Spind-Element für ein Kind, Türen mit „Wellenschnitt“ und Verschneidungen der
Wellenform angleichen
6 Stck. Außenseiten für Garderobenelemente
1 Stck. Zwischenstück/Sitzstück (groß) zwischen den Garderobenspinden
4 Stck. Abschlussstück/Sitzstück (klein) neben den Garderobenspinden
1 Stck. U3-Erlebnis-/Rückzugspodestlandschaft

Fertigstellung der Leistungen bis 31.07.2019

Die vollständige Information nach § 19 Abs. 5 VOB/A über eine beabsichtigte Beschränkte Ausschreibung finden Sie in dieser anhängenden PDF.