Öffentliche Bekanntmachung: 6. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 22.12.2022

ÖFFENTLICHE RATSSITZUNG
Am Donnerstag den 22.12.2022 um 19:00 Uhr tritt der Gemeinderat Ebergötzen zu seiner 6. Sitzung im Dorfgemeinschaftshaus, Bergstraße 18, in Ebergötzen, zusammen.
Tagesordnung:
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung der Niederschrift über die 5.Sitzung des Gemeinderates am 26.10.2022
6) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
7) Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Herzberger Straße – Nord“
8) Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2023 mit Wirtschaftsplan Eigenbetrieb „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ für das Wirtschaftsjahr 2023
a) Zustimmung zum Entwurf
b) Zustimmung zum Stellenplan
c) Beschlussfassung der Haushaltssatzung einschl. integrierter mittelfristiger Ergebnis- und Finanz­planung sowie dem Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026
d) Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ für das Wirtschaftsjahr 2023
e) Beschlussfassung über die Strategiekarte und das Zielplanungssystem 2023 der Gemeinde Ebergötzen
9) Überplanmäßige Ausgaben und Aufwendungen
10) Behandlung von Anfragen und Anregungen
11) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
12) Schließung der Sitzung
Mit freundlichem Gruß gez.
Jan Bährens Bürgermeister

Bauleitplanung: Bebauungsplan „Neubau der Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen“

Bauleitplanung der Gemeinde Ebergötzen Bebauungsplan „Neubau der Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen“, Gemeinde Ebergötzen hier: Bekanntmachung der Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Bau­gesetzbuch (BauGB) und des Aufstellungsbeschlusses gemäß§ 2 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 26.10.2022 gemäß§ 2 Abs. 1 BauGB die Auf­stellung des Bebauungsplans „Neubau der Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen“ beschlossen. Ziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehrtechnische Zentrale“.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Neubau der Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen“ liegt am nordöstlichen Ortsrand von Ebergötzen zwischen der B 27 und der Herzberger Straße. Der Gel­tungsbereich des Bebauungsplans hat einen Umfang von rund 2,4 ha und umfasst die Flurstücke 37, 38, 39, 40, 41 und 21 (Herzberger Straße, tlw.) der Flur 16, Gemarkung Ebergötzen. Der Planungsbereich ist wie folgt abgegrenzt:

Geltungsbereich des Bebauungsplans

In der Zeit vom

22.11.2022 bis einschließlich 23.12.2022

wird der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bei der Gemeindeverwaltung Ebergötzen, Bergstr. 18, 37136 Ebergötzen während der Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag: 15.00 Uhr – 18.00 Uhr (Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich)

sowie im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten: Montag: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr – 15.30 Uhr Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag: 7:30 Uhr – 12.00 Uhr (Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich) die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich un­terscheidende Lösungen für die Entwicklung des betreffenden Gebiets sowie die voraussichtlichen Aus­wirkungen der Planung unterrichten zu lassen; zugleich besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörte­rung.

Die Dokumente zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung werden zudem während des o. g. Beteiligungszeitraumes auf der Homepage der Gemeinde Ebergötzen,
https://ebergoetzen.de/verwaltung/bauleitplanung/. veröffentlicht. Äußerungen können zudem auch per E-Mail an die Adresse info@gemeinde-ebergoetzen.de gerichtet werden. Ebergötzen, 11.November 2022 Gemeinde Ebergötzen
Gez. Jan Bährens
Bürgermeister

 

Das vollständige Dokument finden Sie hier.

Pläne:
Ebergötzen_B-Plan Feuerwehr_VE_TeilA.pdf
Ebergötzen_B-Plan Feuerwehr_VE_TeilB.pdf
Ebergötzen-B-Plan_Feuerwehr-TF-VE.pdf

und Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht:
Ebergötzen-B-Plan_Feuerwehr-TF-VE_26.09.22

Bauleitplanung: 7. Änderung des Flächennutzungsplans Neubau einer Feuerwehrtechnische Zentrale in Ebergötzen

Bauleitplanung der Samtgemeinde Radolfshausen
7. Änderung des Flächennutzungsplans „Neubau einer Feuerwehrtechnische Zentrale in Ebergötzen“
hier: Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Bau­gesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Samtgemeinde Radolfshausen hat in seiner Sitzung am 13.10.2022 die frühzeitige Beteili­gung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Ziel der 7. Änderung des Flächennut­zungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung einer neuen Feuer­wehrtechnischen Zentrale durch die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehr“.

Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans liegt am nordöstlichen Ortsrand von Ebergötzen zwi­schen der B 27 und der Herzberger Straße. Der Änderungsbereich des Bebauungsplans hat einen Um­fang von rund 1,9 ha und erstreckt sich auf die Flurstücke 7, 38, 39, 40 und 41 der Flur 16, Gemarkung Ebergötzen. Der Planungsbereich ist wie folgt abgegrenzt:

 

Änderungsbereich des Flächennutzungsplans

In der Zeit vom

22.11.2022 bis einschließlich 23.12.2022 

wird der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Rathaus der Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhre­weg 10, 37136 Ebergötzen, während der Sprechzeiten:

Montag: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00-15.30 Uhr
Dienstag, Mittwoch: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr u. 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag: 7:30 Uhr – 12.00 Uhr
(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich)

die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich un­terscheidende Lösungen für die Entwicklung des betreffenden Gebiets sowie die voraussichtlichen Aus­wirkungen der Planung unterrichten zu lassen; zugleich besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörte­rung.

Die Dokumente zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung werden zudem während des o.g. Beteiligungszeitraumes auf der Homepage der der Samtgemeinde Radolfshausen unter www.radolfshausen.de/bauen-wirtschaft/bauverwaltung/bauleitplanung/flaechennutzungsplan/. veröffentlicht. Äußerungen können zudem auch per E-Mail an die Adresse rathaus@radolfshausen.de gerichtet werden.
Ebergötzen, 14. November 2022
gez. Behre
(Samtgemeindebürgermeister Arne Behre)

 

Das vollständige Dokument finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: 1. Kita-Gremium Sitzung m 26.10.22

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G

Am Mittwoch, den 26. Oktober 2022 um 16.00 Uhr, findet die 1. Kita-Gremium Sitzung im Gemeindebüro, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen statt.

T a g e s o r d n u n g

1) Eröffnung der Sitzung

2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Gremiumsmitglieder

3) Feststellung der Beschlussfähigkeit

4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge

5) Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Kindergartengremiums der Gemeinde Ebergötzen am 28.06.2021

6) Mitteilungen des Bürgermeisters und der Kindergartenleiterin

7) Bedarfsplanung 2022 / 2023 der Kindertagesstätte Max & Moritz

8) Verschiedenes

9) Schließung der Sitzung

Mit freundlichem Gruß

gez.
(Jan Bährens)
Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung: 5. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 26.10.2022

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G

zur 5. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am Mittwoch den 26.10.2022 um 19:00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18, Ebergötzen

lade ich Sie hiermit ein.

T a g e s o r d n u n g

1) Eröffnung der Sitzung

2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder

3) Feststellung der Beschlussfähigkeit

4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge

5) Genehmigung der Niederschrift über die 4.Sitzung des Gemeinderates am 28.09.2022

6) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde

7) Öffentlich – rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Förderung von Kindern in der Kindertagesbetreuung des öffentlichen Jugendhilfeträgers

8) Bedarfsplanung 2022 / 2023 Kindertagesstätte Max & Moritz

9) Aufstellung des Bebauungsplanes Feuerwehrzentrum Ebergötzen

10) Widmung der Straßen „Struhtbreite“ & „Am Hanewinkel“

11) Kenntnisnahme des Rates über die Gesetztesanpassung beim konsolidierten Gesamtabschluss

12) Bestellung eines beratenden Mitgliedes des Fördervereins Max & Moritz Kita

13) Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Aufwendungen

14) Behandlung von Anfragen und Anregungen

15) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde

16) Schließung der Sitzung

Mit freundlichem Gruß

gez.
Jan Bährens
Bürgermeister

Informationsveranstaltung: Energieeinsparung im Gebäude | 11.10.2022 um 18.00 Uhr

Informationsveranstaltung zum Thema Energieeinsparung im Gebäude

Die Samtgemeinde Radolfshausen veranstaltet gemeinsam mit der Energieagentur Region Göttingen e.V. einen Vortrag zum Thema

Energieeinsparung im Gebäude am Dienstag, den 11.10.2022 um 18.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Ebergötzen, Bergstraße 18.

Einern 45-minütigen Vortrag von Herrn Jannis Brünjes über verschiedene Sanierungsmaßnahmen am Wohngebäude und die dazu passenden Beratungsangebote sowie Förderprogramme, wird sich eine Fragerunde anschließen.

Eine Anmeldung ist erwünscht, Kurzentschlossene sind aber ebenfalls willkommen.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Wahlbekanntmachung: Wahl zum Niedersächsischen Landtag am 9.10.2022

Wahlbekanntmachung

1. Am Sonntag, den 09. Oktober 2022 findet die
Wahl zum Niedersächsischen Landtag
statt. Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

2. Die Samtgemeinde Radolfshausen ist in folgende 10 Wahlbezirke eingeteilt:

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten
bis zum 18. September 2022
übersandt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die/der Wahlberechtigte zu wählen hat.

3. Jede/r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie/er eingetragen ist.

Die Wählerinnen/Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes auszuweisen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede/r Wählerin/Wähler erhält am Wahltag im zuständigen Wahlraum einen amtlichen Stimmzettel ausgehändigt.

Jede/r Wähler/Wählerin hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält in der Reihenfolge der Wahlvorschlagnummern

a.) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber/innen der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, ggf.· auch ihrer Kurzbezeichnung, bei Bewerbern/Bewerberinnen, die nicht für eine Partei auftreten, die Bezeichnung „Einzelbewerberin/Einzelbewerber“ und rechts von dem Namen jeder Bewerberin/jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung.

b.) für die Wahl nach Landeswahlvorschlägen in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten drei Bewerber/innen der zugelassenen Landeswahlvorschläge und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

4. Die Wählerin/Der Wähler gibt
die Erststimme in der Weise ab, dass sie/er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem/welcher Bewerber/Bewerberin sie gelten soll,

und die Zweitstimme in der Weise, dass sie/er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Landeswahlvorschlag sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der Wählerin/vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in gefaltetem Zustand so in die Wahlurne gelegt werden, dass die Kennzeichnung von Umstehenden nicht erkannt werden kann. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergeonisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wählerinnen/Wähler durch Wort, Ton, Schrift, Bild oder sonstige Darstellungen sowie jede Unterschriftensammlung verboten (§ 24 Abs. 2 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes NLWG).

6. Wählerinnen/Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises
oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Samtgemeindeverwaltung Radolfshausen einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettel­ umschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

7. Jede/r Wahlberechtigte kann das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 26 Abs. 1 NLWG).

Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt.

Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 26 Abs. 3 S. 3 NLWG).

Eine Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer wählenden Person erlangt hat.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person eine Stimme abgibt.

Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Ebergötzen, 20.09.2022
Samtgemeinde Radolfshausen
Samtgemeindebürgermeister

(Behre)

Die vollständige Wahlbekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: 4. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am Mittwoch den 28.09.2022

Öffentliche Bekanntmachung zur 4. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen
am Mittwoch den 28.09.2022 um 19:00 Uhr,
im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18, Ebergötzen

Tagesordnung
1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Gemeinderates am 29.06.2022
6) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
7) Bericht Personalsituation Kita Ebergötzen -Ausschreibung der Stelle der Kita-Leitung
8) Stellenplan der Gemeinde Ebergötzen
9) Öffentlich – rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Förderung von Kindern in der Kindertagesbetreuung des öffentlichen Jugendhilfeträgers
10) Wechsel des Strom- und Gasversorgers
11) Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Aufwendungen
12) Behandlung von Anfragen und Anregungen
13) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
14) Schließung der Sitzung

Mit freundlichem Gruß
gez.
Jan Bährens
Bürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Geschichte im Zeitraffer: Siedlung, Dorf, Natur und Technik (7000 Jahre bis heute) – 18.9.22 13.00-15.00

Geschichte im Zeitraffer: Siedlung, Dorf, Natur und Technik (7000_Jahre bis heute)
Ein Rundgang über das Gelände des Brotmuseums
am 18. September 2022 13.00 – 15.00 Uhr.

Das Brotmuseum Ebergötzen liegt an einem bemerkenswerten Ort. Bereits in der Jungsteinzeit ha­ben in der Umgebung Menschen gesiedelt. Im Mittelalter gab es eine Burg, später einen Amtssitz und zuletzt ein Forstamt. Heute beherbergen die Gebäude und das Areal das Europäische Brotmuseum. Die Geschehnisse der Vergangenheit haben Spuren hinterlassen und die Ereignisse in Ebergötzen bzw. Radolfshausen standen in Wechselwirkung mit dem jeweiligen kulturellen, politischen und naturhistorischen Umfeld.

Was hat die Menschen veranlasst, sich hier niederzulassen? Was war die Aufgabe eines Amtshofes? Und was war das Fürstentum Grubenhagen, von dem auf der Tafel am Gebäude zu lesen ist? Der Rundgang soll an ausgewählten Stationen im Gelände zu diesen und anderen Fragen Antworten bie­ten. Aber es soll aUch ein Bogen in unsere Zeit geschlagen werden, denn ohne Einordnung bleibt Geschichte langweilig: Es soll daher auch diskutiert werden, was die frühen Siedler von Bodenkunde und dem modernen Hochwasserschutz gewusst haben. Was haben die Wälder vor 200 Jahren mit de­nen von heute gemeinsam; und was verbindet die Fürstentümer des Mittelalters mit dem Bundesrat? Was findet sich von einer Bockwindmühle noch in einem Windrad wieder? Bei dem Rundgang können nicht alle Fragen abschließend beantwortet werden, aber es soll ein Streifzug durch viele verschiedene Themengebiete sein.

Start ist am Eingang des Europäischen Brotmuseums Ebergötzen.

Für die Teilnahme an dem Rund­gang wird um eine Spende bzw. den Erwerb einer Eintrittskarte gebeten. Für Inhaber einer Dauerkar­te oder Mitglieder des Fördervereins ist der Eintritt frei. Eine Anmeldung ist erwünscht, aber auch spontane Teilnahme ist möglich (max. Gruppengröße 20 Personen).

Führung:
Dr. Horst-Henning Steinmann
Förderverein Europäisches Brotmuseum Ebergötzen.
Kontakt/ Anmeldung: HH.Steinmann@gmx.de

Die vollständige Einladung finden Sie hier

Impftermine in der Samtgemeinde Radolfshausen

Das mobile Impfteam des Gesundheitsamtes für die Stadt und den Landkreis Göttingen wird ab sofort bis auf Weiteres monatlich einen Impftermin in der Samtgemeinde Radolfshausen anbieten:

• am Montag, den 12.09.2022, von 14:00 bis 16:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Ebergötzen, Bergstraße 18 in Ebergötzen
• am Montag, den 10.10.2022, von 14:00 bis 16:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Landolfshausen, Am Dorfgemeinschaftshaus 1 in Landolfshausen
• am Montag, den 07.11.2022, von 14:00 bis 16:30 Uhr in der Mehrzweckhalle Bernshausen, Göttinger Str. 21 in Bernshausen

Es werden folgende Impfangebote unterbreitet:

• Auffrischungsimpfungen („Booster-Impfungen“/ 3. oder 4. Impfung):
für alle Personen, auf deren zweite oder dritte Impfung eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen kann, sofern der von der STIKO empfohlene zeitliche Abstand zur letzten Impfung eingehalten wird.
• Erst-Impfungen:
für ungeimpfte Personen ab einem Alter von 12 Jahren
Bitte beachten: Minderjährige im Alter von 12 bis 15 Jahren werden nur im Beisein einer/eines Erziehungsberechtigten geimpft, bei Jugendlichen ab 16 Jahren reicht die unterschriebene Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten aus
• Zweit-Impfungen:
– für Personen, die eine Grundimmunisierung mit einer Impfstoffdosis der COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson) erhalten haben, die mindestens vier Wochen zurückliegt
– für Personen, auf deren erste Impfung eine zweite Impfung mit einem mRNA­-Impfstoff erfolgen kann, sofern der je nach Impfstoff von der STIKO empfohlene zeitliche Abstand zwischen Erst- u. Zweit-Impfung eingehalten wird.

Mitzubringen sind:

• ein Ausweisdokument
• ein Impfausweis bzw. eine Impfersatzbescheinigung
• den ausgefüllten Anamnesebogen, die unterschriebene Einwilligungserklärung und den unterschriebenen Aufklärungsbogen (zu finden auf der Homepage des RKI)
• eine FFP2-Maske

Als Impfstoff kommt ausschließlich ein mRNA-Impfstoffzum Einsatz. Um ggf. längere Wartezeiten zu vermeiden, können Sie vorab einen Termin online auf der Homepage der Samtgemeinde Radolfshausen buchen.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Öffentliche Ausschreibung: Abbruch von Holzbauteilen des Zaunes Kindertagesstätte Max und Moritz

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Vergabestelle der Samtgemeinden Gieboldehausen, Hattorf am Harz und Radolfshausen
Hahlestr. 37434 Gieboldehausen
Telefon +49 05528-20290
Fax +49 0552889
E-Mail vergabe@sg-gieboldehausen.de
Internet www.Samtgemeinde-Gieboldehausen.de

b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer 2022-111

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
-ohne elektronische Signatur (Textform)
-postalischer Versand

d) Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen

e) Ort der Ausführung
Kindertagesstätte Ebergötzen, Herzbergerstr. 38, 37136 Ebergötzen

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose
Gemeinde Ebergötzen (Auftraggeber) Kindertagesstätte „Max und Moritz“ – Zaunanlage: Abbruch von Holzbauteilen des Zaunes,einschI. der Tore 120,00 lfdm
2. Stahlmattenzaun „Doppelstab 8 + 6“,1200 mm hoch, 112,00 lfdm
3. Doppelstabmatten Tor, 125cm breit x 120 cm hoch, 2,00 St
4. Doppelstabmatten Tor, 2 flelig, 400cm breit x 120 cm 1,00 St
5. Doppelstabmatten Tor, 8/6/8 mm Flung, 2 flelig, 1,00 St
6. Gartentor verzinkt 2-flelig 1,00 St
7. Gartentür verzinkt 1-flelig 1,00 St

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden
Zweck der baulichen Anlage
Zweck des Auftrags

h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang siehe Buchstabe f)
nein

i) Ausführungsfristen
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Ausführung: 01.09.2022 – 30.11.2022

j) Nebenangebote
nur in Verbindung mit einem Hauptangebot nicht zugelassen

k) mehrere Hauptangebote
nicht zugelassen

l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfung gestellt unter:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/ CXQ6Y6BDLSF/documents

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert

o)
Ablauf der Angebotsfrist am 27.07.2022 um 11:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist am 26.08.2022

p)
Adresse für elektronische Angebote https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/ CXQ6Y6BDLSF

Anschrift für schriftliche Angebote
Zentrale Vergabestelle der Samtgemeinden Gieboldehausen, Hattorf am
Harz und Radolfshausen
Hahlestr. 1
37434 Gieboldehausen
Telefon +49 05528-20290
Fax +49 0552889
E-Mail vergabe@sg-gieboldehausen.de
Internet www.Samtgemeinde-Gieboldehausen.de

q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: DE

r) Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:
Kriterium Gewichtung
Niedrigster Preis

s) Eröfnungstermin am 27.07.2022 um 11:00 Uhr
Ort
Samtgemeinde Gieboldehausen Rathaus
Hahlestr. 1 37434 Gieboldehausen
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen
Gem. §3(4) NWertVO sind Bieter und Ihre Bevollmächtigten abweichend von § 14a VOB/A nicht zugelassen, da durch den Eröffnungstermin eine Gefahr für die Gesundheit der Teilnehmer droht.

t) geforderte Sicherheiten
Sicherheiten werden nicht gefordert

u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind

v)
Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften

w)
Beurteilung der Eignung

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch f diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen ( auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufen.

x) Nachprung behaupteter Verstöße
Nachprungsstelle (§21 VOB/A)
Kommunalaufsicht Landkreis Göttingen
Herzberger Str. 5 37520 Osterode am Harz
Telefon Fax E-Mail Internet

Sonstiges
Bekanntmachungs-ID: CXQ6Y6BDLSF

Die vollständige Ausschreibung finden Sie hier.

Hinweis: Pflichtumtausch für Führerscheine – Landkreis Göttingen bietet Sondertermin am 15.07.2022

Pflichtumtausch für Führerscheine
Landkreis Göttingen bietet Sondertermin am 15.07.2022

Alle Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 sind verpflichtet, ihren alten Papierführerschein (Ausstellungsdatum bis 31.12.1998) bis zum 19.07.2022 in einen neuen fälschungssicheren EU­Führerschein umzutaüschen. Nach Ablauf dieser Frist ist der alte Führer­schein laut Bundesverkehrsministerium ungültig. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen, es droht bei Kontrollen dann aber ein Verwarnungs­geld.
Im Rahmen einer Sonderaktion bietet die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Göttingen an den Standorten Göttingen und Osterode am Harz
am Freitag, 15.07.2022, von 13:00 bis 17:00 Uhr einen Sondertermin für den Führerscheinumtausch.

Kreisrätin Marlies Dornieden will auch vor Ort sein und unterstützen: ,,Mit dieser Aktion wollen wir allen, die zum Umtausch verpflichtet sind, noch vor· Fristablauf ein schnelles und unkompliziertes Angebot machen. Wir stocken unser. Personal so auf, dass auch wenn viele Bürgerinnen und Bürger kom­men – was ich mir erhoffe – diese schnell und effizient bedient werden kön­nen.“ Und sie ergänzt, dass sogar der Abholtermin entbehrlich ist: „Als besonderen Anreiz bieten wir an diesem Tag an, dass der gedruckte Führer­schein dann kostenlos nach Hause gesandt wird.“
Eine Terminabsprache ist für diese Sonderaktion nicht notwendig. Mitzu­bringen sind der alte Führerschein, ein Ausweisdokument und ein biometri­sches Passfoto. Die Verwaltungsgebühr beträgt 25,30 Euro. Sollte der alte Führerschein nicht vom Landkreis Göttingen oder Landkreis Osterode am Harz ausgestellt sein, wird außerdem eine Karteikartenabschrift der ausstel­lenden Behörde benötigt.

Ursprünglich war der 19.01.2022 als Stichtag für den Pflichtumtausch vorge­sehen. Aufgrund der Corona Pandemie hatte der Bundesrat die Umtausch­frist rückwirkend aber um ein halbes Jahr verlängert.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: 3. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 29.6.2022

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G

zur 3. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am Mittwoch den 29.06.2022 um 19:00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18, Ebergötzen

T a g e s o r d n u n g

1) Eröffnung der Sitzung

2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder

3) Feststellung der Beschlussfähigkeit

4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge

5) Genehmigung der Niederschrift über die 2.Sitzung des Gemeinderates am 23.03.2022

6) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde

7) Neuanschaffung Fahrzeug Bauhof

8) Änderung der Kita-Ordnung

9) Überplanmäßige Ausgaben und Aufwendungen

10) Behandlung von Anfragen und Anregungen

11) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde

12) Schließung der Sitzung

Mit freundlichem Gruß

gez.
Jan Bährens
Bürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Grundstücksverwaltung Brotmuseum beschlossen

Öffentliche Bekanntmachung

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 23.03.2022 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan sowie den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen.
Die Haushaltssatzung ist im Amtsblatt Nr. 30 vom 25.05.2022 des Landkreises Göttingen veröffentlicht worden.
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung sowie der Wirtschaftsplan liegen gem. § 114 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz in der Zeit vom
30. Mai 2022 bis 10. Juni 2022
in der Gemeindeverwaltung Ebergötzen, Bergstraße 18 im Ortsteil Ebergötzen während der Dienstzeiten öffentlich aus.

gez. Jan Bährens
Bürgermeister

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.