Wichtige Information: Impfanmeldung für Personen der 3. Priorisierungsgruppe (über 60-jährige) möglich

Da weiterhin noch nicht alle Impftermine vergeben sind , wurde die Anmeldefrist verlängert, ab sofort ist auch die Impfanmeldung für Personen der 3. Priorisierungsgruppe (über 60-jährige) möglich.

Für die Impf-Prioritätengruppe 2 (insbes. über 70-jährige) sowie über 60-jährige mit medizinischer Indikation aus der Samtgemeinde Radolfshausen stellt der Landkreis Göttingen kurzfristig Impfdosen für eine Impfung gegen das Corona-Virus zur Verfügung.

Die Impfaktion findet zusammen mit den Nachbargemeinden von Mittwoch, 28.04.21, bis Freitag, 30.04.21, 09.00-16.00 Uhr, in Duderstadt im dortigen Impfzentrum „Ballhaus Zum Fidelen Anreischken“ (ehemals Eichsfeldhalle), August-Werner-Allee 10, 37115 Duderstadt, statt.
Bereitgestellt wird der Vektor-Impfstoff Vaxzervia (ehemals Astrazeneca).

Dieses Impfangebot richtet sich besonders an alle Impfinteressenten des o.g. Personenkreises, die noch keinen Impftermin beim Impfzentrum oder bei ihrem Hausarzt erhalten haben.

· Verimpft wird der Vektor-Impfstoff Vaxzervia (ehem. AstraZeneca). Pro Tag stehen 175 Impfdosen zur Verfügung.
· Das Interesse an einer Impfung ist über einen Anmeldebogen (siehe Anlage) anzumelden. Die Anmeldung und Terminvergabe erfolgt zentral für alle Gemeinden bei der Stadt Duderstadt.
· Der Anmeldebogen auszudrucken und ausgefüllt bis spätestens Freitag, 23.04.2021 per Mail an impfen@duderstadt.de oder per Post an die Stadt Duderstadt, Worbiser Straße 9, 37115 Duderstadt zu schicken.
· Eine Anmeldung ist auch telefonisch möglich über die Gästeinformation der Stadt Duderstadt, Tel. 05527/841-200, täglich von 10.00 – 16.30 Uhr.
· Die Terminvergabe erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Die konkrete Terminbestätigung erfolgt schriftlich mit weiteren Unterlagen.
Es wird um Verständnis gebeten, dass aufgrund des knappen Zeitfensters eine Terminauswahl nicht möglich ist.

Öffentliche Bekanntmachung: Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021

Haushaltssatzung der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2021

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 10.02.2021 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan sowie den Wirtschaftsplan des .Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen.

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Die Haushaltssatzung finden Sie hier.

Schadstoffsammlung 2021: Abfuhrtermine

In der Samtgemeinde Radolfshausen werden an den nachfolgenden Terminen gefährliche Abfälle und kleine Elektro- und Elektronikgeräte aus Haushaltungen kostenlos gesammelt.

Abfuhrtermin Samtgemeinde Radolfshausen am Dienstag, den 27.04.2021 in
Seulingen Parkplatz Sportplatz 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr und
Ebergötzen Festplatz 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr.

Das vollständige Anschreiben des Landkreis Göttingen finden Sie hier.

Winterdienst: Räum- und Streupflicht der Anlieger

Im Hinblick auf die aktuelle Wetterlage weist das Ordnungsamt der Samtgemeinde Radolfshausen auf die bestehenden Räum- und Streupflichten der Anlieger im Rahmen der Straßenreinigungssatzung hin.

Eigentümer der an öffentliche Straßen, Wege, Plätze, Gossen, Fuß- und Radwege grenzenden Grundstücke sind verpflichtet diese Bereiche ab 7.00 Uhr schnee- und eisfrei zu halten sowie bei Glätte zu bestreuen.
Straßen sind bis zur Mitte der Fahrbahn zu räumen.
Von den Anliegern nicht zu räumen sind Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.
Insbesondere schnee- und eisfrei zu halten sind auch Wassereinlaufschächte in den Gossen sowie Löschwasserhydranten.

Als angrenzende Grundstücke gelten auch sogenannte „Hinterliegergrundstücke“, also solche, die lediglich durch einen Graben, einen Grünstreifen, eine Mauer, eine Böschung oder in ähnlicher Weise von der Straße getrennt sind.
Die entsprechenden Vorschriften finden Sie auch unter www.radolfshausen.de.

Die Samtgemeinde setzt ihren eigenen Räum- und Streudienst ein um abseits der Landes- und Bundesstraßen die Verkehrsbehinderungen möglichst gering zu halten. Dabei muss sie sich aber primär auf die Gefahrenschwerpunkte (Kurvenbereiche / Hanglagen) konzentrieren.
Die Räum- und Streupflicht der Anlieger hat Vorrang.

Hinweisbekanntmachung: Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021

Hinweisbekanntmachung: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Samtgemeinde Radolfshausen für das Haushaltsjahr 2021

Mit Verfügung des Landkreises Göttingen vom 11.01 .21, Az: 20.1, wurde die aufsichtsbehördliche Genehmigung zu dem § 5 der Haushaltssatzung der Samtgemeinde Radolfshausen für das Haushaltsjahr 2021 vom 18.12.20 erteilt.

Die Haushaltssatzung ist im Amtsblatt Nr. 3 des Landkreises Göttingen vom 14.01.2021 bekannt gemacht worden.

Ebergötzen, 15.01.2021

Samtgemeinde Radolfshausen
Der Samtgemeindebürgermeister
Arne Behre

 

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: Festsetzung der Grundsteuern für das Haushaltsjahr 2021

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuern in der
Samtgemeinde Radolfshausen für das Haushaltsjahr 2021

Gemäߧ 27 Absätze 1 und 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBI. 1, Seite 965) in der jeweils gültigen Fassung werden hiermit für die in der Samtgemeinde Radolfshausen gelegenen land-und forstwirtschaftlichen Betriebe und Grundstücke die Grundsteuern für das Kalenderjahr 2021 auf die Beträge festgesetzt, die für das vorhergegangene Kalenderjahr zu entrichten waren.
Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage dieser öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Grundsteuern ohne besondere Aufforderung weiterhin zu den Fälligkeitstagen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten Grundsteuerbescheid ergeben, an die Samtgemeindekasse Radolfshausen unter Angabe der Finanzadresse zu entrichten.
Die Grundsteuer wird bei Steuerschuldnern, die der Samtgemeindekasse widerruflich eine Einzugsermächtigung erteilt haben, abgebucht.

Für die einzelnen Mitgliedsgemeinden gelten für das Kalenderjahr 2021 folgende Hebesätze:

a) Gemeinde Ebergötzen
1. für die land-und forstwirtschaftlichen Betriebe >Grundsteuer A< 350 V. H.,
2. für die Grundstücke >Grundsteuer B< 350 V. H.,

b) Gemeinde Landolfshausen
1. für die land-und forstwirtschaftlichen Betriebe >Grundsteuer A< 350 V. H.,
2. für die Grundstücke >Grundsteuer B< 350 V. H.,

c) Gemeinde Seeburg
1. für die land-und forstwirtschaftlichen Betriebe >Grundsteuer A< 350 V. H.,
2. für die Grundstücke >Grundsteuer B< 350 V. H.,

d) Gemeinde Seulingen
1. für die land-und forstwirtschaftlichen Betriebe >Grundsteuer A< 330 V. H.,
2. für die Grundstücke >Grundsteuer B< 330 V. H.,

e) Gemeinde Waake
1. für die land-und forstwirtschaftlichen Betriebe >Grundsteuer A< 300 V. H.,
2. für die Grundstücke >Grundsteuer B< 300 V. H.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Göttingen, Berliner Straße 5, 37073 Göttingen, erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Für die Erhebung der Klage stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beim Verwaltungsgericht Göttingen (Adresse s.o.) erhoben werden. Der Klage sollen dieser Bescheid im Original oder in Kopie und so viele Abschriften der Klage mit ihren Anlagen beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.

2. Die Klage kann auch mit qualifizierter elektronischer Signatur durch Zuleitung über das Elektronische Gerichts-und Verwaltungspostfach EGVP beim Verwaltungs-gericht Göttingen erhoben werden.

Weitere Informationen zum EGVP erhalten Sie über die Homepage des Verwaltungsgerichts (www.verwaltungsgericht-goettingen.niedersachsen.de ).
Die Erhebung der Klage hat gern. § 80 Absatz 2 Ziff. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) keine aufschiebende Wirkung.

Ebergötzen, 21.01.2021
Der Samtgemeindebürgermeister
Arne Behre

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: Festsetzung der Hundesteuer für das Haushaltsjahr 2021

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Hundesteuer in der Samtgemeinde Radolfshausen für das Haushaltsjahr 2021

Gemäߧ 14 des Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) in der jeweils gültigen Fassung (Nds. GVBI. 2017, S. 121 ff.) wird hiermit die Hundesteuer für den Abrechnungszeitraum (Kalenderjahr) 2021 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Ein gesonderter Bescheid wird nicht erteilt.
Für die Abgabenschuldner treten mit dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Abgabenbescheid zugegangen wäre.
Die Abgabenschuldner werden gebeten, die Hundesteuer ohne besondere Aufforderung weiterhin zu den Fälligkeitstagen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten vor dieser öffentlichen Bekanntmachung erteilten Hundesteuerbescheid ergeben, an die Samtgemeindekasse Radolfshausen unter Angabe der Finanzadresse zu entrichten.
Die Hundesteuer wird bei Abgabenschuldnern, die der Samtgemeindekasse widerruflich eine Einzugsermächtigung erteilt haben, abgebucht.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Göttingen, Berliner Straße 5, 37073 Göttingen, erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Für die Erhebung der Klage stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beim Verwaltungsgericht Göttingen (Adresse s.o.) erhoben werden. Der Klage sollen diese Verfügung im Original oder in Kopie und so viele Abschriften der Klage mit ihren Anlagen beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.

2. Die Klage kann auch mit qualifizierter elektronischer Signatur durch Zuleitung über das Elektronische Gerichts-und Verwaltungspostfach EGVP beim Verwaltungsgericht Göttingen erhoben werden. Weitere Informationen zum EGVP erhalten Sie über die Homepage des Verwaltungsgerichts (www.verwaltungsgericht-goettingen.niedersachsen.de).

Ebergötzen, 21.01.2021
Der Samtgemeindebürgermeister
Arne Behre

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: 25. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 10.2.2021

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Am Mittwoch den 10. Februar 2021 um 19:00 Uhr findet die 25. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen, im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 in Ebergötzen statt.

Tagesordnung

1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 16.12.2020
6) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
7) Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2021 mit Wirtschaftsplan Eigenbetrieb „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ für das Wirtschaftsjahr 2021
a) Zustimmung zum Entwurf
b) Zustimmung zum Stellenplan
c) Beschlussfassung der Haushaltssatzung einschl. integrierter mittelfristiger Ergebnis-und Finanzplanung sowie dem Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024
d) Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ für das Wirtschaftsjahr 2021
e) Beschlussfassung über die Strategiekarte und das Zielplanungssystem 2021 der Gemeinde Ebergötzen
8) Erlass der Kindergartenbeiträge
9) Erlass der Mietzahlungen für das Brotmuseum
10) Niederschlagungen, Stundungen und Erlasse
11) Über-und außerplanmäßige Ausgaben und Aufwendungen
12) Behandlung von Anfragen und Anregungen
13) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
14) Schließung der Sitzung

Mit freundlichem Gruß

(Jan Bährens)

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung | Kommunalwahl | 12.9.2021 | Gemeindewahlleiterin und dessen Stellvertreter

Öffentliche Bekanntmachung
zu den Kommunalwahlen am 12. September 2021 Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin und dessen Stellvertreter

Gemäß § 9 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz (NKWG) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Ebergötzen anlässlich der Kommunalwahlen am
12. September 2021 in seiner Sitzung am 16.12.2020 die Wahlleitung berufen.

Gemeindewahlleiterin:
Agnes Wolf
Dienstanschrift: Gemeinde Ebergötzen Bergstraße 18
37136 Ebergötzen (05507/7310) (05507/1075)

stellv. Gemeindewahlleiter:
Reinhold Bornemann
Dienstanschrift: Gemeinde Ebergötzen Bergstraße 18
37136 Ebergötzen (05507/7310) (05507/1075)

Nach § 7 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in der zurzeit gültigen Fassung werden die Namen und Dienstanschriften der Gemeindewahlleitung hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Der Bürgermeister
(Jan Bährens)

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung über das Ausscheiden eines Ratsmitglieds und das Nachrücken einer Ersatzperson im Samtgemeinderat

Samtgemeinde Radolfshausen

Bekanntmachung über das Ausscheiden eines Ratsmitglieds und das Nachrücken einer Ersatzperson im Samtgemeinderat

Frau Edeltraud Wucherpfennig, Eckberg 7, 37136 Seulingen

hat durch Verzicht ihr Mandat im Rat der Samtgemeinde Radolfshausen mit Wirkung zum Ablauf des 02.10.2020 niedergelegt. Der Rat der Samtgemeinde Radolfshausen hat den Sitzverlust in seiner Sitzung am 17.12.2020, mit Wirkung zum 02.10.2020, festgestellt.

Gern. § 44 Abs. 1 des Nds. Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 77 Abs. 1 der Nds. Kommunalwahlordnung geht der freigewordene Sitz nach der Personenwahl auf die Ersatzperson des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) für die Wahl des Samtgemeinderats, an Herrn Markus Bührmann, Zum Hohen Stieg 5, Mackenrode, 37136 Landolfshausen. Herr Bührmann hat mit Erklärung vom 08.10.2020 die Annahme des Sitzes abgelehnt.

Damit geht der freigewordene Sitz nach der Personenwahl auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) für die Wahl des Samtgemeinderats, an

Herrn Dirk Reuter, Über den Höfen 14, 37136 Waake.

Herr Reuter wurde über den Sitzübergang informiert und hat das Mandat mit Schreiben vom 21.10.2020 angenommen.

Die Mitgliedschaft im Samtgemeinderat beginnt für Herrn Reuter gern. § 51 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes mit der Feststellung des Sitzverlustes des ausscheidenden Ratsmitgliedes durch den Samtgemeinderat am 17.12.2020.

Ebergötzen, den 05.01.2021

Samtgemeinde Radolfshausen
Der Samtgemeindewahlleiter

(Arne Behre)

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung | Kommunalwahl | 12.9.2021 | Samtgemeindewahlleiters und dessen Stellvertreter

Samtgemeinde Radolfshausen

Öffentliche Bekanntmachung
zu den Kommunalwahlen am 12. September 2021
Bekanntmachung des Samtgemeindewahlleiters und dessen Stellvertreter

Gemäß § 9 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Samtgemeinde Radolfshausen anlässlich der Kommunalwahlen am 12. September 2021 in seiner Sitzung am 17.12.2020 die Wahlleitung berufen.

Samtgemeindewahlleiter:

stellv. Samtgemeindewahlleiter:
Frank Wilde
Dienstanschrift:
Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen (Tel. 05507/9678-30)
(Fax 05507/9678-88)
Hendrik Seebode
Dienstanschrift:
Samtgemeinde Radolfshausen, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen (Tel. 05507/9678-32)
(Fax 05507/9678-88)

Nach § 7 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in der zurzeit gültigen Fassung werden die Namen und Dienstanschriften der Samtgemeindewahlleitung hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Ebergötzen, den 05.01.2021
Der Samtgemeindebürgermeister

(Arne Behre)

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.

Hauptsatzung der Gemeinde Ebergötzen

Hauptsatzung der Gemeinde Ebergötzen

Aufgrund des§ 12 Abs. 1 in Verbindung mit§ 14 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunal­verfassuhgsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds.GVBL.S.576), zuletzt geän­dert durch Gesetz vom 26.10.2016 (Nds.GVBL.S.226). hat der Rat der Gemeinde Ebergöt­zen in seiner Sitzung am 14. November 2016 folgende Hauptsatzung beschlossen,

§1 Name (Bezeichnung, Rechtsstellung)

(1) Die Gemeinde führt den Namen „Gemeinde Ebergötzena.
(2) Die Gemeinde gehört der „Samtgemeinde Radolfshausen“ an.

§2 Wappen, Flagge, Dienstsiegel

(1) Das Wappen der Gemeinde Ebergötzen zeigt in halbgespaltenem und wellengeteiltem Schilde vom in grün zwei aus der Teilungslinie hervorkommende, auf einem Halm fächer­förmig stehende goldene Ähren; hinten in Rot einen goldenen einseitig aufgebogenen Maueranker; unten in Gold ein achtspeichiges schwarzes Mühlenrad.
(2) Die Flagge der Gemeinde zeigt das Gemeindewappen auf einem längs geteilten Tuch in den Farben Gold und Grün.
(2) Das Oienstsiegel der Gemeinde enthält das Wappen und die Umschrift „Gemeinde Ebergötzen, Landkreis Göttingen“.

§3 Organe der Gemeinde Ebergötzen

Organe der Gemeinde Ebergötzen sind der Gemeinderat, der Verwaltungsausschuss und die Bürgermeisterin/der Bürgermeister.

§4 Zuständigkeit des Gemeinderates, Wertgrenzen

(1) Die Zuständigkeit des Gemeinderates ergibt sich aus § 58 NKomVG.

(2) Der Beschlussfassung des Gemeinderates bedürfen

a) Rechtsgeschäfte i.S.d.§ 58 Abs. 1 Nr. 14 NKomVG, deren Vermögensvvert die Höhe von 1.000 Euro übersteigt.

b) Rechtsgeschäfte i.S.d.§ 58 Abs. 1 Nr. 16 NKomVG, deren Vermögenswert die Höhe von 2.000 Euro übersteigt. soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt.

c) Rechtsgeschäfte i,S.d § 58 Abs. 1 Nr. 16 NKomVG, deren Vermögenswert die Höhe von 1.000 Euro übersteigt, soweit diese nicht aufgrund einer förmlichen Ausschreibung abgeschlossen werden.

§5 Verwaltungsausschuss

(1) Dem Verwaltungsausschuss gehören an:
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister
Die Beigeordneten
Abgeordnete mit beratender Stimme (§ 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG)

(2) Die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 und § 77 NKomVG.

(3) Alle Ratsmitglieder sind berechtigt. an den Sitzungen des Verwaltungsausschusses als Zuhörerin oder Zuhörer teilzunehmen. § 41 NKomVG gilt entsprechend.

§6 Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister

(1) Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister ist ehrenamtlich tätig. Sie/er ist Ehrenbeamter auf Zeit.
(2) Die Zuständigkeit der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters ergibt sich aus § 105 NKomVG i.V. mit§ 85 NKomVG.

§7 Vertreter der Bürgermeister

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird beim Vorsitz im Rat und Verwaltungsausschuss sowie bei der repräsentativen Vertretung der Gemeinde durch den ersten stellvertretenden Bürgermeister/in und bei dessen Verhinderung durch den zweiten stellvertretenden Bürger­meister/in vertreten.

§8 Einwohnerinformation/Einwohnerversammlungen

(1) Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister unterrichtet die Einwohnerinnen und Einwohner in den öffentlichen Sitzungen des Rates, über Pressemitteilungen im Mitteilungsblatt der Samt­gemeinde und auf der Internetseite der Gemeinde Ebergötzen über wichtige Angelegenhei­ten der Gemeinde.

(2) Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister unterrichtet die Einwohnerinnen und Einwohner in Einwohnerversammlungen für die Gemeinde rechtzeitig und umfassend über Grundlagen, Ziele und Ziele sowie Auswirkungen bei wichtigen Planungen und Vorhaben der Gemein­de. Dabei haben die Einwohnerinnen und Einwohner Gelegenheit zu Fragen und Meinungs­äußerung und Anspruch auf Erörterung. Weitergehende Vorschriften und förmliche Beteili­gungs- und Anhörungsverfahren bleiben unberührt.

§9 Anregungen und Beschwerden an den Rat

Jede Person hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Gemeinderat zu 1Nenden. Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister leitet diese an den Gemeinderat als auch an die sonst gerichtete zuständige Stelle weiter. Der Gemeinderat kann die Erledigung dem Verwaltungsausschuss übertragen. Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister unterrichtet den Antragsteller über die Art der Erledigung.

§ 10 Gebühren und Beiträge

Die Gemeinde Ebergötzen kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben spezielle Entgelte (Gebühren und Beiträge) nach den für Gemeinden geltenden Vorschriften (§111 (5) NKomVG) erheben.

§ 11 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte)

Der Verwaltungsausschuss beschließt im Einvernehmen, mit dem Bürgermeister über die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung von Beschäftigten.

§ 12 Verkündung von Rechtsvorschriften

(1) Bekanntmachungen werden durch den Bürgermeister angeordnet.

(2) Satzungen, Verordnungen sowie öffentliche Bekanntmachungen werden, soweit keine spezialgesetzliche Regelung zu beachten ist, im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen bekannt gemacht.

(3) Sonstige ortsübliche Bekanntmachungen erfolgen durch Aushang in den Aushangkästen der Gemeinde. Der Aushang erfolgt für 1 Woche, soweit das Gesetz nichts anderes be­stimmt. Die Regelungen des Absatzes 4 gelten entsprechend.

(4) Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteile einer Satzung oder Verordnung, so kann die Bekanntmachung dieser Teile dadurch ersetzt \Verden, dass sie im Dienstgebäude der Gemeinde während der Dienststunden zur Einsicht ausgelegt werden. Der Inhalt dieser Bestandteile ist in der Bekanntmachung grob zu umschreiben, auf Ort, Zeit und Dauer der Ersatzbekanntmachung ist dabei besonders hinzuweisen.

(5) Auf die Bekanntmachung von Satzungen, Verordnungen und sonstigen öffentlichen Be­kanntmachungen wird zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Ebergötzen hingewie­sen. Diese Hinweise sind aber nicht Teil der Bekanntmachung nach Abs. 2.

(6) Auf die ortsüblichen Bekanntmachungen wird zusätzlich auf der Internetseite der Ge­meinde Ebergötzen hingewiesen. Diese Hinweise sind aber nicht Teil der Bekanntmachung nach Abs. 3.

§13 Inkrafttreten

Die Hauptsatzung tritt rückwirkerid zum 01.11.2016 in Kraft.Gleichzeitig tritt die Hauptsat­zung der Gemeinde Ebergötzen vom 19.06.2012 und in der Form der 1. Nachtragssatzung vom 13.08.2013 außer Kraft.

Ebergötzen, 14.11.2016

(Detlef Jurgeleit)
Bürgermeister

Sondertermine für die Überprüfung landwirtschaftlicher Zugmaschinen im Jahr 2021

Sondertermine für die Überprüfung landwirtschaftlicher Zugmaschinen im Jahr 2021

Die TÜV Nord Mobilität GmbH & Co. KG überprüft Anfang 2021 wieder landwirt­schaftliche Zugmaschinen nach § 29 StVZO auf ihren vorschriftsmäßigen Zustand.
Die Sonderregelung gilt ausschließlich für landwirtschaftliche Zugmaschinen. Eine gesonderte vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Es können auch Zugmaschinen vorgeführt werden, deren Plakette erst später, zurzeit der Feldbestellung oder Ernte, ungültig wird. Es ist durchaus zulässig, ein solches Fahrzeug auch vorzeitig zur Hauptuntersuchung vorzustellen.

Für den Bereich der Samtgemeinde Radolfshausen ist folgender Termin vorgesehen:
Donnerstag, den 14.01.2021: 09:00-12:00 Uhr: Dorfgemeinschaftshaus