Stellenausschreibung: eine*n Erzieher*in (w/m/d) sowie eine*n stellvertretende*n Leiter*in (w/m/d) Kindertagesstätte

Sie suchen neue Herausforderungen?
Sie suchen eine erfüllende Tätigkeit in einem abwechslungsreichen Arbeitsfeld? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Die Gemeinde Ebergötzen – Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Radolfshausen –
sucht zum 01.09.2021 für die
Max und Moritz Kindertagesstätte Ebergötzen

eine*n Erzieher*in (w/m/d) sowie eine*n stellvertretende*n Leiter*in (w/m/d)

Die Max und Moritz Kindertagesstätte ist eine Einrichtung für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt, Träger der Institution ist die Gemeinde Ebergötzen.

(Optional:
Die Anstellung erfolgt zunächst befristet für einen Zeitraum von einem Jahr und wird anschließend, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts, entfristet.)

Sie bringen mit:
Eine abgeschlossene Ausbildung zur/ zum Erzieher*in oder ein vergleichbarer Abschluss als Fachkraft,
Achtsamkeit und Sensibilität im Umgang mit Kindern,
Spaß an der eigenständigen Arbeit in Bildung, Erziehung und Betreuung,
Fähigkeit, sich auf Kinder mit unterschiedlichen kulturellen und nationalen Hintergründen sowie mit verschiedene·n sozialen Problemlagen einzustellen,
Fähigkeit, sich auf besonderen Förderbedarf einzustellen,
Sensibilität für Gruppendynamiken und unterschiedliches Sozialverhalten der Kinder, eine enge vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Familien,
Kenntnisse über den aktuellen Stand der Elementarpädagogik und frühkindlichen Bildung und Erziehung,
Sie sind respektvoll, offen, wertschätzend und teamfähig.

Berufserfahrungen als stellvertretende Leitung bzw. leitenden Funktion in einer entsprechenden Einrichtung sind wünschenswert.

Wir bieten Ihnen:
Ein vielseitiges Aufgabenfeld, Verantwortung und vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten an einem lebendigen Arbeitsplatz in einem großen engagierten Team, einen zukunftsorientierten und sicheren Arbeitsplatz,
interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten,
Vergütung nach den Regelungen des TVöD;
eine umfassende Einarbeitung und Unterstützung,
eine kollegiale Atmosphäre in einer werteorientierten Einrichtung,
30 Tage Urlaub (bei einer 5-Tage-Woche),
planbare Freizeit und sichere Urlaubsplanung,
ein aufgeschlossenes Team, das sich bereits heute auf Ihre Bewerbung freut!

Der Vorrang .nach dem Schwerbehindertengesetz bzw. dem Gleichstellungsgesetz bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung findet Berücksichtigung.

Haben wir Sie neugierig gemacht? Dann senden Sie Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 30.05.2021 an die Gemeinde Ebergötzen, Bergstr. 18 in 37136 Ebergötzen.

Haben Sie noch Fragen? Dann stehen Ihnen Herr Bürgermeister Bährens und Frau Wolf unter der Telefonnummer 05507-7310 gern zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Sie!

Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie hier.

Wahlbekanntmachung der Gemeinde Ebergötzen zur Wahl des Gemeinderates 12.9.2021


Wahlbekanntmachung der Gemeinde Ebergötzen zur Wahl des Gemeinderates
anlässlich der Kommunalwahlen am 12. September 2021

Am 12. September 2021 sind von 08.00 bis 18.00 Uhr in der Gemeinde Ebergötzen die Ratsfrauen und Ratsherren zu wählen.
Aufgrund des § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom 28.01.2014 (GVBI. S. 35), in der zurzeit geltenden. Fassung, wird hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert und folgendes bekannt gegeben:

Zahl der Ratsfrauen und Ratsherren
Bei der Wahl des Rates der Gemeinde Ebergötzen sind gemäß § 46 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) 11 Ratsfrauen und Ratsherren zu wählen.

Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche:
Die Gemeinde Ebergötzen bildet einen Wahlbereich.

Höchstzahl der auf einen Wahlvorschlag zu benennenden Bewerberinnen und Bewerber
Ein Wahlvorschlag kann von einer Partei im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von einer Gruppe von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von einer wahlberechtigten Einzelperson eingereicht werden.,
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf mehrere Bewerberinnen und Bewerber enthalten, im Höchstfall jedoch 16 (§ 21 Abs. 4 NKWG).

Der Wahlvorschlag einer Einzelperson (Einzelwahlvorschlag) darf den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder nur eines wählbaren Bewerbers enthalten(§ 21 Abs. 5 NKWG).

Zahl der Unterschriften für Wahlvorschläge
Nach§ 21 Abs. 9 NKWG muss der Wahlvorschlag von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten .Einzelperson unterzeichnet sein. Für die Gemeinderatswahl muss er außerdem von mindestens 10 Wahlberechtigten des Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Eine wahlberechtigte Person darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Gemeinde Ebergötzen hat die Wahlberechtigung zu bestätigen.
Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist beiEinreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen.
Hat jemand für eine Wahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind dessen Unterschriften auf Wahlvorschlägen ungültig, die bei der Gemeinde Ebergöti:en nach der ersten Bestätigung der Wahlberechtigung zu prüfen sind.
Für Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen dürfen Unterschriften erst nach Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber gesammelt werden. Vorh�r geleistete Unterschriften sind ungültig (§ 32 Abs. 4 Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO)).
Bescheinigungen des Wahlrechts erteilt die Samtgemeindeverwaltung, Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen.
Bei folgenden Parteien sind nach § 21 Abs. 10 NKWG Unterschriften nach
§ 21 Abs. 9 Satz 2 NKWG nicht erforderlich:

Inhalte und Form der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen aufzustellen und abzugeben. Hierzu wird insbesondere auf die Vorschriften der
§§ 21 und 24 NKWG hingewiesen.

Einreichung der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis zum
Montag, den 26.07.2021, 18 Uhr, bei der Gemeindewahlleiterin Agnes Wolf
Bergstraße 18, 37136 Ebergötzen einzureichen.

Wahlanzeige

Die nicht unter Abschnitt 4 dieser Bekanntmachung genannten Parteien können als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie spätestens am 14.06.2021 der Landeswahlleiterin ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat
(§. 22 Abs. 1 NKWG). Die Anschrift d_er Landeswahl!eiterin· lautet:
Niedersächsischer Landeswahlleiterin Lavesallee 6
30169 Hannover
Der Wahlanzeige sind jeweils ein Abdruck der Satzung und des Programms sowie ein Nachweis über den satzungsmäßig bestellten Landesvorstand beizufügen. Ist ein Landesvorstand nicht bestellt, so ist ein Nachweis über den satzungsmäßig bestellten ßundesvorstand beizufügen.

Ebergötzen, den 07.05.2021 Gemeindewahlleiterin

gez. Wolf (Wolf)

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Bekanntmachung über die Einleitung eines Umlegungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch (BauGB)

Der Umlegungsausschuss der Gemeinde Ebergötzen

Bekanntmachung
über die Einleitung eines Umlegungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch (BauGB)

Umlegungsbeschluss
Aufgrund des Beschlusses des Rates der Gemeinde Ebergötzen vom 17.06.2020 über die Anordnung der Umlegung für den im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 015 „Sandtal“ gelegenen Bereich nördlich des Wirtschaftsweges (Flur 11, Flurstück 29), inkl. Dieses Weges hat der Umlegungsausschuss der Gemeinde Ebergötzen mit Beschluss vom 28.04.2021 gemäß § 47 Baugesetzbuch vom 08.12.1986 in der z.Z. geltenden Fassung die Umlegung für die folgenden Grundstücke eingeleitet:
Gemarkung Ebergötzen, Flur 10:
Flurstücke 35 tlw., 43 tlw., 44 tlw., 45 tlw., 46 tlw., 47 tlw., 48 tlw.,
49 tlw., 50 tlw., 51 tlw., 52 tlw., 53 tlw., 54 tlw., 55 tlw. und

Gemarkung Ebergötzen, Flur 11 Flurstücke 60 tlw. und 29.

Das Umlegungsgebiet ist in der beigefügten Karte, die Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, dargestellt.

Die Umlegung führt die Bezeichnung:
Umlegungsverfahren Nr. 15 „Sandtal-Nord“ in Ebergötzen

Durch die Umlegung sollen die Grundstücke in der Weise neu geordnet werden, dass sie nach Lage, Form und Größe für die bauliche und sonstige Nutzung entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans geeignet sind.

Aufforderung zur Anmeldung von Rechten
Es wird aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigen, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Ebergötzen,

anzumelden.
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) Regionaldirektion Northeim
Danziger Straße 40
37083 Göttingen

Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder nach Ablauf einer gemäß
§ 48 Abs. 3 BauGB vom Umlegungsausschuss gesetzten Frist glaubhaft gemacht, so muss ein Berechtigter die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen, wenn der Umlegungsausschuss dies bestimmt (§ 50 Abs. 3 BauGB).

Der Inhaber eines Rechts, das aus dem Grundbuch nicht ersichtlich ist, aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigt, muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntmachung des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 50 Abs. 4 BauGB).

Verfügungs- und Veränderungssperre
Von der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans (§ 71 BauGB) dürfen im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung der Umlegungsstelle:
ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteilen eingeräumt wird, oder Baulasten neu begründet, geändert oder aufgehoben werden;
erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wertsteigernde, sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden;
nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigebedürftige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden;
genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigebedürftige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden.
Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

4. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Umlegungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Umlegungsausschuss der Gemeinde Ebergötzen, Geschäftsstelle: LGLN – Regionaldirektion Northeim, Danziger Straße 40, 37083 Göttingen, einzulegen.

Göttingen, 28.04.2021
Der Vorsitzende

Gerhard von Hugo

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier

Wichtige Information: Impfanmeldung für Personen der 3. Priorisierungsgruppe (über 60-jährige) möglich

Da weiterhin noch nicht alle Impftermine vergeben sind , wurde die Anmeldefrist verlängert, ab sofort ist auch die Impfanmeldung für Personen der 3. Priorisierungsgruppe (über 60-jährige) möglich.

Für die Impf-Prioritätengruppe 2 (insbes. über 70-jährige) sowie über 60-jährige mit medizinischer Indikation aus der Samtgemeinde Radolfshausen stellt der Landkreis Göttingen kurzfristig Impfdosen für eine Impfung gegen das Corona-Virus zur Verfügung.

Die Impfaktion findet zusammen mit den Nachbargemeinden von Mittwoch, 28.04.21, bis Freitag, 30.04.21, 09.00-16.00 Uhr, in Duderstadt im dortigen Impfzentrum „Ballhaus Zum Fidelen Anreischken“ (ehemals Eichsfeldhalle), August-Werner-Allee 10, 37115 Duderstadt, statt.
Bereitgestellt wird der Vektor-Impfstoff Vaxzervia (ehemals Astrazeneca).

Dieses Impfangebot richtet sich besonders an alle Impfinteressenten des o.g. Personenkreises, die noch keinen Impftermin beim Impfzentrum oder bei ihrem Hausarzt erhalten haben.

· Verimpft wird der Vektor-Impfstoff Vaxzervia (ehem. AstraZeneca). Pro Tag stehen 175 Impfdosen zur Verfügung.
· Das Interesse an einer Impfung ist über einen Anmeldebogen (siehe Anlage) anzumelden. Die Anmeldung und Terminvergabe erfolgt zentral für alle Gemeinden bei der Stadt Duderstadt.
· Der Anmeldebogen auszudrucken und ausgefüllt bis spätestens Freitag, 23.04.2021 per Mail an impfen@duderstadt.de oder per Post an die Stadt Duderstadt, Worbiser Straße 9, 37115 Duderstadt zu schicken.
· Eine Anmeldung ist auch telefonisch möglich über die Gästeinformation der Stadt Duderstadt, Tel. 05527/841-200, täglich von 10.00 – 16.30 Uhr.
· Die Terminvergabe erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Die konkrete Terminbestätigung erfolgt schriftlich mit weiteren Unterlagen.
Es wird um Verständnis gebeten, dass aufgrund des knappen Zeitfensters eine Terminauswahl nicht möglich ist.

Öffentliche Bekanntmachung: Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021

Haushaltssatzung der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2021

Der Rat der Gemeinde Ebergötzen hat in seiner Sitzung am 10.02.2021 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan sowie den Wirtschaftsplan des .Eigenbetriebes „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen.

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Die Haushaltssatzung finden Sie hier.

Schadstoffsammlung 2021: Abfuhrtermine

In der Samtgemeinde Radolfshausen werden an den nachfolgenden Terminen gefährliche Abfälle und kleine Elektro- und Elektronikgeräte aus Haushaltungen kostenlos gesammelt.

Abfuhrtermin Samtgemeinde Radolfshausen am Dienstag, den 27.04.2021 in
Seulingen Parkplatz Sportplatz 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr und
Ebergötzen Festplatz 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr.

Das vollständige Anschreiben des Landkreis Göttingen finden Sie hier.

Winterdienst: Räum- und Streupflicht der Anlieger

Im Hinblick auf die aktuelle Wetterlage weist das Ordnungsamt der Samtgemeinde Radolfshausen auf die bestehenden Räum- und Streupflichten der Anlieger im Rahmen der Straßenreinigungssatzung hin.

Eigentümer der an öffentliche Straßen, Wege, Plätze, Gossen, Fuß- und Radwege grenzenden Grundstücke sind verpflichtet diese Bereiche ab 7.00 Uhr schnee- und eisfrei zu halten sowie bei Glätte zu bestreuen.
Straßen sind bis zur Mitte der Fahrbahn zu räumen.
Von den Anliegern nicht zu räumen sind Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.
Insbesondere schnee- und eisfrei zu halten sind auch Wassereinlaufschächte in den Gossen sowie Löschwasserhydranten.

Als angrenzende Grundstücke gelten auch sogenannte „Hinterliegergrundstücke“, also solche, die lediglich durch einen Graben, einen Grünstreifen, eine Mauer, eine Böschung oder in ähnlicher Weise von der Straße getrennt sind.
Die entsprechenden Vorschriften finden Sie auch unter www.radolfshausen.de.

Die Samtgemeinde setzt ihren eigenen Räum- und Streudienst ein um abseits der Landes- und Bundesstraßen die Verkehrsbehinderungen möglichst gering zu halten. Dabei muss sie sich aber primär auf die Gefahrenschwerpunkte (Kurvenbereiche / Hanglagen) konzentrieren.
Die Räum- und Streupflicht der Anlieger hat Vorrang.

Hinweisbekanntmachung: Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021

Hinweisbekanntmachung: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Samtgemeinde Radolfshausen für das Haushaltsjahr 2021

Mit Verfügung des Landkreises Göttingen vom 11.01 .21, Az: 20.1, wurde die aufsichtsbehördliche Genehmigung zu dem § 5 der Haushaltssatzung der Samtgemeinde Radolfshausen für das Haushaltsjahr 2021 vom 18.12.20 erteilt.

Die Haushaltssatzung ist im Amtsblatt Nr. 3 des Landkreises Göttingen vom 14.01.2021 bekannt gemacht worden.

Ebergötzen, 15.01.2021

Samtgemeinde Radolfshausen
Der Samtgemeindebürgermeister
Arne Behre

 

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: Festsetzung der Grundsteuern für das Haushaltsjahr 2021

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuern in der
Samtgemeinde Radolfshausen für das Haushaltsjahr 2021

Gemäß§ 27 Absätze 1 und 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBI. 1, Seite 965) in der jeweils gültigen Fassung werden hiermit für die in der Samtgemeinde Radolfshausen gelegenen land-und forstwirtschaftlichen Betriebe und Grundstücke die Grundsteuern für das Kalenderjahr 2021 auf die Beträge festgesetzt, die für das vorhergegangene Kalenderjahr zu entrichten waren.
Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage dieser öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Grundsteuern ohne besondere Aufforderung weiterhin zu den Fälligkeitstagen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten Grundsteuerbescheid ergeben, an die Samtgemeindekasse Radolfshausen unter Angabe der Finanzadresse zu entrichten.
Die Grundsteuer wird bei Steuerschuldnern, die der Samtgemeindekasse widerruflich eine Einzugsermächtigung erteilt haben, abgebucht.

Für die einzelnen Mitgliedsgemeinden gelten für das Kalenderjahr 2021 folgende Hebesätze:

a) Gemeinde Ebergötzen
1. für die land-und forstwirtschaftlichen Betriebe >Grundsteuer A< 350 V. H.,
2. für die Grundstücke >Grundsteuer B< 350 V. H.,

b) Gemeinde Landolfshausen
1. für die land-und forstwirtschaftlichen Betriebe >Grundsteuer A< 350 V. H.,
2. für die Grundstücke >Grundsteuer B< 350 V. H.,

c) Gemeinde Seeburg
1. für die land-und forstwirtschaftlichen Betriebe >Grundsteuer A< 350 V. H.,
2. für die Grundstücke >Grundsteuer B< 350 V. H.,

d) Gemeinde Seulingen
1. für die land-und forstwirtschaftlichen Betriebe >Grundsteuer A< 330 V. H.,
2. für die Grundstücke >Grundsteuer B< 330 V. H.,

e) Gemeinde Waake
1. für die land-und forstwirtschaftlichen Betriebe >Grundsteuer A< 300 V. H.,
2. für die Grundstücke >Grundsteuer B< 300 V. H.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Göttingen, Berliner Straße 5, 37073 Göttingen, erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Für die Erhebung der Klage stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beim Verwaltungsgericht Göttingen (Adresse s.o.) erhoben werden. Der Klage sollen dieser Bescheid im Original oder in Kopie und so viele Abschriften der Klage mit ihren Anlagen beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.

2. Die Klage kann auch mit qualifizierter elektronischer Signatur durch Zuleitung über das Elektronische Gerichts-und Verwaltungspostfach EGVP beim Verwaltungs-gericht Göttingen erhoben werden.

Weitere Informationen zum EGVP erhalten Sie über die Homepage des Verwaltungsgerichts (www.verwaltungsgericht-goettingen.niedersachsen.de ).
Die Erhebung der Klage hat gern. § 80 Absatz 2 Ziff. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) keine aufschiebende Wirkung.

Ebergötzen, 21.01.2021
Der Samtgemeindebürgermeister
Arne Behre

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: Festsetzung der Hundesteuer für das Haushaltsjahr 2021

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Hundesteuer in der Samtgemeinde Radolfshausen für das Haushaltsjahr 2021

Gemäß§ 14 des Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) in der jeweils gültigen Fassung (Nds. GVBI. 2017, S. 121 ff.) wird hiermit die Hundesteuer für den Abrechnungszeitraum (Kalenderjahr) 2021 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Ein gesonderter Bescheid wird nicht erteilt.
Für die Abgabenschuldner treten mit dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Abgabenbescheid zugegangen wäre.
Die Abgabenschuldner werden gebeten, die Hundesteuer ohne besondere Aufforderung weiterhin zu den Fälligkeitstagen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten vor dieser öffentlichen Bekanntmachung erteilten Hundesteuerbescheid ergeben, an die Samtgemeindekasse Radolfshausen unter Angabe der Finanzadresse zu entrichten.
Die Hundesteuer wird bei Abgabenschuldnern, die der Samtgemeindekasse widerruflich eine Einzugsermächtigung erteilt haben, abgebucht.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Göttingen, Berliner Straße 5, 37073 Göttingen, erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Für die Erhebung der Klage stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beim Verwaltungsgericht Göttingen (Adresse s.o.) erhoben werden. Der Klage sollen diese Verfügung im Original oder in Kopie und so viele Abschriften der Klage mit ihren Anlagen beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.

2. Die Klage kann auch mit qualifizierter elektronischer Signatur durch Zuleitung über das Elektronische Gerichts-und Verwaltungspostfach EGVP beim Verwaltungsgericht Göttingen erhoben werden. Weitere Informationen zum EGVP erhalten Sie über die Homepage des Verwaltungsgerichts (www.verwaltungsgericht-goettingen.niedersachsen.de).

Ebergötzen, 21.01.2021
Der Samtgemeindebürgermeister
Arne Behre

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung: 25. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 10.2.2021

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Am Mittwoch den 10. Februar 2021 um 19:00 Uhr findet die 25. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen, im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Ebergötzen, Bergstraße 18 in Ebergötzen statt.

Tagesordnung

1) Eröffnung der Sitzung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder
3) Feststellung der Beschlussfähigkeit
4) Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
5) Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Rates der Gemeinde Ebergötzen am 16.12.2020
6) Mitteilungen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
7) Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Ebergötzen für das Haushaltsjahr 2021 mit Wirtschaftsplan Eigenbetrieb „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ für das Wirtschaftsjahr 2021
a) Zustimmung zum Entwurf
b) Zustimmung zum Stellenplan
c) Beschlussfassung der Haushaltssatzung einschl. integrierter mittelfristiger Ergebnis-und Finanzplanung sowie dem Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024
d) Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Grundstücksverwaltung Brotmuseum“ für das Wirtschaftsjahr 2021
e) Beschlussfassung über die Strategiekarte und das Zielplanungssystem 2021 der Gemeinde Ebergötzen
8) Erlass der Kindergartenbeiträge
9) Erlass der Mietzahlungen für das Brotmuseum
10) Niederschlagungen, Stundungen und Erlasse
11) Über-und außerplanmäßige Ausgaben und Aufwendungen
12) Behandlung von Anfragen und Anregungen
13) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde
14) Schließung der Sitzung

Mit freundlichem Gruß

(Jan Bährens)

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachung | Kommunalwahl | 12.9.2021 | Gemeindewahlleiterin und dessen Stellvertreter

Öffentliche Bekanntmachung
zu den Kommunalwahlen am 12. September 2021 Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin und dessen Stellvertreter

Gemäß § 9 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz (NKWG) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Ebergötzen anlässlich der Kommunalwahlen am
12. September 2021 in seiner Sitzung am 16.12.2020 die Wahlleitung berufen.

Gemeindewahlleiterin:
Agnes Wolf
Dienstanschrift: Gemeinde Ebergötzen Bergstraße 18
37136 Ebergötzen (05507/7310) (05507/1075)

stellv. Gemeindewahlleiter:
Reinhold Bornemann
Dienstanschrift: Gemeinde Ebergötzen Bergstraße 18
37136 Ebergötzen (05507/7310) (05507/1075)

Nach § 7 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in der zurzeit gültigen Fassung werden die Namen und Dienstanschriften der Gemeindewahlleitung hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Der Bürgermeister
(Jan Bährens)

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.